Détachement d’Occupation des Chemins de fer Français

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Freifahrschein der DOCF (Vorderseite)
Freifahrschein der DOCF (Rückseite)

Das Détachement d’Occupation des Chemins de fer Français (DOCF) war die Eisenbahnaufsichtsbehörde der Französischen Besatzungszone nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs.

Das DOCF wurde zum 1. August 1945 mit Dienstsitz in Speyer eingerichtet.[1] Es übernahm die Eisenbahnaufsicht vom amerikanischen Militär, das am Ende des Krieges zunächst auch die Gebiete des Deutschen Reichs militärisch besetzt hatte, aus denen dann am 28. Juli 1945 die Französische Besatzungszone gebildet wurde. Im Bereich der Reichsbahndirektion Mainz geschah das am 15. August 1945.[2]

Das DOCF bestand aus französischen Eisenbahnfachleuten.[2] Präsident war der französische Oberstleutnant Maillot.[3] Dem DOCF waren die drei Reichsbahndirektionen Karlsruhe[Anm. 1], Mainz[Anm. 2] und Saarbrücken[Anm. 3] (ab 1947: Trier[Anm. 4]) zugeordnet. Die neuen Bezeichnungen lauteten „Eisenbahndirektion“ und ihre Grenzen wurde der französischen Besatzungszone angepasst.[4]

Sowohl in den Eisenbahndirektionen als auch in den mittleren Dienststellen saßen Mitarbeiter des DOCF, um die deutschen Eisenbahner zu beaufsichtigen. Dabei wurden die drei Direktionsbezirke 1945 zunächst je wie eine eigenständige Eisenbahnverwaltung behandelt.

Im Laufe des Herbstes 1945 hielt die französische Besatzungsmacht eine gemeinsame Spitze für die drei Direktionen in ihrem Hoheitsbereich für erforderlich. Ab dem 17. Dezember 1945 wurde in Speyer damit begonnen, eine Oberdirektion der Deutschen Eisenbahnen der französisch besetzten Zone (ODE) einzurichten.[4] Das Projekt scheiterte allerdings im Frühjahr 1946 und der Chef des DOCF erließ am 13. Juni 1946 eine Anordnung, mit der die Leitung der Eisenbahn neu geregelt wurde: Der Chef des DOCF nahm die Leitung der Bahn selbst in die Hand, aus der Aufsichtsbehörde wurde so selbst eine „Oberdirektion“.[5] Der Chef des DOCF wurde dabei von dem neu geschaffenen Verbindungsamt der deutschen Eisenbahnen der französisch besetzten Zone (VADE) beraten. In der Praxis war es allerdings so, dass das VADE zunehmend mit den Aufgaben einer „Oberdirektion“ betraut wurde.

Als zum 1. Juli 1947 die Betriebsvereinigung der Südwestdeutschen Eisenbahnen (SWDE) als gemeinsame Eisenbahnverwaltung der drei mittlerweile in der französischen Zone entstandenen Länder gegründet wurde – Dienstsitz war wieder Speyer – entfiel die Aufgabe des DOCF sowohl als Eisenbahnaufsicht (diese lag nun bei den Ländern) als auch als „Oberdirektion“. Letztere Funktion wurde nun von einer Generaldirektion ausgeübt.[6]

  • Friedrich Wachtel: Rechtliche und organisatorische Entwicklung der Eisenbahn in der französischen Besatzungszone. In: Bundesbahndirektion Mainz (Hrsg.): Die Bundesbahndirektion Mainz. Festschrift zur sechzigjährigen Wiederkehr der Gründung der Eisenbahndirektion Mainz. Carl Röhrig, Darmstadt 1956 = Sonderdruck aus Die Bundesbahn 22/1956, S. 23–28.
  1. Für die Eisenbahnen in Südbaden und Württemberg-Hohenzollern
  2. Für die Eisenbahnen in Rheinhessen, der Pfalz und den französisch besetzten Gebieten rechts des Rheins (Westerwald und Lahntal).
  3. Für die Eisenbahnen im südlichen Teil der ehemals preußischen Rheinprovinz.
  4. Als zum 1. April 1947 das Saarprotektorat von Deutschland abgetrennt wurde, gelangten die Strecken im Umfeld von Kaiserslautern aus der Zuständigkeit der Direktion Saarbrücken an die Eisenbahndirektion Mainz (Wachtel: Rechtliche und organisatorische Entwicklung, S. 23). Die übrigen in Deutschland verbliebenen Strecken wurden in der Reichsbahndirektion Trier zusammengefasst (Wachtel: Rechtliche und organisatorische Entwicklung, S. 26).

Einzelnachweise

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  1. Wachtel: Rechtliche und organisatorische Entwicklung, S. 23f.
  2. a b Wachtel: Rechtliche und organisatorische Entwicklung, S. 23
  3. Eisenbahndirektion Mainz (Hg.): Amtsblatt der Eisenbahndirektion Mainz vom 24. Mai 1947, Nr. 18. Bekanntmachung Nr. 117, S. 59.
  4. a b Wachtel: Rechtliche und organisatorische Entwicklung, S. 24
  5. Wachtel: Rechtliche und organisatorische Entwicklung, S. 25
  6. Wachtel: Rechtliche und organisatorische Entwicklung, S. 27