D-NRW AöR

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D-NRW AöR

Staatliche Ebene Nordrhein-Westfalen
Rechtsform Anstalt des öffentlichen Rechts
Aufsichtsbehörde Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Gründung 1. Januar 2017
Vorgänger d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG

d-NRW Besitz-GmbH Verwaltungsgesellschaft

Hauptsitz Dortmund, Nordrhein-Westfalen
Netzauftritt https://www.d-nrw.de

Die D-NRW ÄöR ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts in Nordrhein-Westfalen.[1]

D-NRW ist ein IT-Dienstleister, getragen vom Land Nordrhein-Westfalen und zahlreichen Kommunen, Kreisen und den Landschaftsverbänden des Landes. Die Organisation besteht seit 2002 zunächst als d-NRW Besitz-GmbH & Co. KG und der d-NRW Besitz-GmbH Verwaltungsgesellschaft. Seit 2017 ist D-NRW eine Anstalt öffentlichen Rechts. Zentrale Aufgabe ist die Förderung der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen. Dazu gehört auch die gemeinsame Entwicklung von IT-Lösungen. Darüber hinaus unterstützt die Anstalt ihre Träger beim Einsatz digitaler Technologien in der öffentlichen Verwaltung.

Der gesetzliche Auftrag lautet zusammengefasst:

„Die Anstalt unterstützt ihre Träger und, soweit ohne Beeinträchtigung ihrer Aufgaben möglich, andere öffentliche Stellen beim Einsatz von Informationstechnik in der öffentlichen Verwaltung.“

§6 (1) d-NRW AöR Errichtungsgesetz[2]

Die Rechtsverordnung zur Aufgabenübertragung auf die d-NRW AöR (d-NRW VO)[3] und die Satzung der d-NRW AöR[4] vervollständigen die Rahmenbedingungen.

Die Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung. Der Verwaltungsrat besteht aus 13 Mitgliedern, sechs davon stellen die kommunalen Spitzenverbände, die übrigen das Land NRW.

Die D-NRW AöR wird durch das Land Nordrhein-Westfalen, die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland, die Städteregion Aachen sowie etliche Kreise und Gemeinden getragen. Im Jahr 2024 waren dies 387 Träger.[5]

Einzelnachweise

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  1. D-NRW : Über d-NRW. Abgerufen am 7. Februar 2024.
  2. d-NRW AöR Errichtungsgesetz (PDF; 0,2 MB) 2016
  3. Rechtsverordnung zur Aufgabenübertragung auf die d-NRW AöR (d-NRW VO). (PDF; 0,6 MB) In: d-nrw.de. 25. April 2022, abgerufen am 9. Februar 2024.
  4. Satzung der d-NRW AöR. (PDF; 0,3 MB) In: d-nrw.de. 19. November 2019, abgerufen am 9. Februar 2024.
  5. D-NRW : Träger der d-NRW AöR. Abgerufen am 7. Februar 2024.