DSV-Jugendsegelschein
Der DSV-Jugendsegelschein ist ein verbandsinterner Segelschein des Deutschen Segler-Verbandes (DSV). Der Schein ist nicht amtlich und hat daher kein gesetzliche Gültigkeit. Er ist jedoch Voraussetzung für die Teilnahme an DSV-Regatten. Der Schein kann bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erworben werden.[1]
Bis zum 1. März 2021 hieß dieser Segelschein Jüngstensegelschein.[2]
Voraussetzungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Mindestalter: vollendetes siebtes Lebensjahr
- Maximalalter für die Prüfung: vollendetes 14. Lebensjahr
- Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
- Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze oder 15 Minuten Dauerschwimmen[1]
Es ist eine theoretische und praktische Prüfung vor einer Prüfungskommission von drei Prüfern abzulegen, die von der Schulleitung oder dem Vereinsvorstand bestimmt werden. Der DSV-Jugendsegelschein wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres ungültig.[1] Ab 14 Jahren kann der DSV-Sportsegelschein erworben werden. Der DSV-Jugendsegelschein ist kein offizieller Führerschein und ersetzt nicht die Befähigungszertifikate für Sportbootführer in Deutschland.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Jugendsegelschein auf der Seite des DSV
- Jugendsegelschein-Vorschrift des Deutschen Segler-Verbands (PDF; 126 kB)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c Jugendsegelschein. In: www.dsv.org. Deutscher Segeler-Verband, abgerufen am 29. Januar 2022.
- ↑ Änderung der Wettsegelordnung des DSV, Neufassung gültig ab 1. März 2021