Deutsch: Nutzungsbedingungen der Staatsbibliothek Berlin: „Die von der Staatsbibliothek zu Berlin erzeugten Digitalisate gemeinfreier Vorlagen bleiben gemeinfrei und sind daher mit der Public Domain Mark 1.0 gekennzeichnet.“
English: Terms of use Staatsbibliothek Berlin: “The digitised works of public domain originals produced by the Staatsbibliothek zu Berlin remain in the public domain and are therefore marked with the Public Domain Mark 1.0.”
Die Person, die das Werk mit diesem Dokument verbunden hat, übergibt dieses weltweit der Gemeinfreiheit, indem sie alle Urheberrechte und damit verbundenen weiteren Rechte – im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen – aufgibt. Das Werk kann – selbst für kommerzielle Zwecke – kopiert, modifiziert und weiterverteilt werden, ohne hierfür um Erlaubnis bitten zu müssen.
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Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.
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Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1929 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.
Werke müssen sowohl in den Vereinigten Staaten als auch im Herkunftsland gemeinfrei sein, um auf den Commons hochgeladen werden zu dürfen. Wenn das Werk nicht aus den Vereinigten Staaten stammt, muss die Datei eine zusätzliche Lizenzvorlage zur Anzeige des Urheberrechtsstatus im Herkunftsland besitzen.
Kurzbeschreibungen
Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.
== {{int:filedesc}} == {{Information |Description= {{de|1=Gottesberg (Boguszów, "Gottesberg mit Befestigungs-Entwurf des Plautzen-Berges")}} {{en|1=Gottesberg (Boguszów, "Gottesberg mit Befestigungs-Entwurf des Plautzen-Berges")}} |Source=Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, Germany, https://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB000372E700000000<br />Signatur: Kart. X 25455, 1 Manuskriptkarte, 35 x 42 cm, koloriert |Date={{other date|~|1755}} |Author={{unknown|author}} |Per...
Diese Datei enthält weitere Informationen (beispielsweise Exif-Metadaten), die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.