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Der Urheber dieses Werks ist 1890 gestorben; es ist daher gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 100 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1929 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.
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DE: Schweizerisches Bundesarchiv, E21#1000/131#20507#75* EN: Swiss Federal Archives, E21#1000/131#20507#75* FR: Archives fédérales suisses, E21#1000/131#20507#75*
IT : Archivio federale svizzero, E21#1000/131#20507#75*
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