Deutsch: Schuldverschreibung über 53 Ecus, ausgefertigt am 6. März 1715 von einem Tabellion in Bouzonville
Français : Acte du 6 mars 1715 d'un tabellion à Bouzonville, concernant une obligation de 53 Écus blancs
Datum
Quelle
Copy of unknown origin
Urheber
Tabellion à Bouzonville
Lizenz
Dies ist eine originalgetreue fotografische Wiedergabe eines originalen zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk selbst ist gemeinfrei aus folgenden Gründen:
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Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist. Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.
verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
In vielen Rechtsprechungen, einschließlich der Vereinigten Staaten, sind originalgetreue fotografische Wiedergaben zweidimensionaler gemeinfreier Kunstwerke nicht urheberrechtlich geschützt (siehe Commons:Reuse of PD-Art photographs). In diesen Rechtsprechungen ist dieses Werk tatsächlich gemeinfrei und die Bedingungen der obigen Lizenz sind nicht zwingend.
Public domainPublic domainfalsefalse
Dieses Werk ist gemeinfrei in den Vereinigten Staaten, weil es vor dem 1. Januar 1929 veröffentlicht (oder beim U.S. Copyright Office registriert) wurde.
Werke müssen sowohl in den Vereinigten Staaten als auch im Herkunftsland gemeinfrei sein, um auf den Commons hochgeladen werden zu dürfen. Wenn das Werk nicht aus den Vereinigten Staaten stammt, muss die Datei eine zusätzliche Lizenzvorlage zur Anzeige des Urheberrechtsstatus im Herkunftsland besitzen.
Kurzbeschreibungen
Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.
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