Defektexemplar
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Ein Defektexemplar bezeichnet ein im Herstellungsprozess fehlerhaft gewordenes Buch.[1]
Dieses ist vom Mängelexemplar abzugrenzen, welches erst bei Lagerung oder Transport beschädigt wurde.
Defekte können u. a. sein
- Schnittfehler: unbeschnittener oder fehlerhaft beschnittener Buchblock
- falsches Kollationieren (Lagen in falscher Reihenfolge, doppelt/mehrfach oder fehlend)
- Hefte in falscher Reihenfolge, doppelt/mehrfach oder fehlend
- durch unsauberes Arbeiten zusammenklebende Seiten
- Druckfehler (im technischen Sinne, nicht Rechtschreibfehler o. Ä.)
- fehlerhafte Bindung (z. B. daraus resultierendes gewelltes Papier)
Nicht als Defektexemplar zu werten sind gewollte Umstände, wie etwa der Interimseinband.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ buchmarkt-college.de: Lexikon: Defektexemplar ( vom 26. März 2015 im Internet Archive)