Defence
Defence bezeichnet im englischen Strafrecht neben actus reus und mens rea, den beiden positiven Voraussetzungen der Strafbarkeit, als drittes Element das Fehlen einer Verteidigungseinrede.
Merkmale
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Charakteristisch für die defences des englischen Strafrechts ist, dass die Einredefreiheit von actus reus und mens rea zwar materiellrechtliche Voraussetzung der Strafbarkeit ist, diese jedoch auch prozessrechtlich geltend gemacht werden muss. Ein auffallender Unterschied gegenüber den Rechtsordnungen Kontinentaleuropas ist, dass die Unterscheidung in rechtfertigende und entschuldigende Strafausschlussgründe nicht vorgenommen wird:[1]
“Any attempt to categorise defences as justifications or excuses would, in the present state of the law, be premature.”
„Jeglicher Versuch, Verteidigungseinreden in Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe einzuteilen, wäre angesichts des gegenwärtigen Rechtsstands vorschnell.“
Arten von defences
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zu den wichtigsten defences zählen:
- Defence of consent: ~ Einwilligung
- Duress by threats: ~ Nötigung, ‚Notstand‘[2]
- Necessity/Duress by circumstance: ~ Notlage aufgrund von äußeren Umständen
- Defence of mistake: ~ unvermeidbarer Verbotsirrtum[2]
- Self-defence oder private defence: ~ Selbstverteidigung, ‚Notwehr‘[2]
- Prevention of a crime: ~ Abwendung einer Straftat
- Lawful chastisement: ~ Rechtmäßige Züchtigung
- Defence of infancy: ~ ‚altersbedingte Strafunmündigkeit‘[2]
- Defence of insanity: ~ ‚geistig-seelische Störung‘[2]
- Defence of intoxication: ~ ‚Rausch‘[2]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Nicola Padfield: Criminal law. 7. Auflage. Oxford University Press, Oxford 2010, ISBN 978-0-19-958204-4.
- Wolf-Dietmar Pröchel: Die Fälle des Notstands nach anglo-amerikanischem Strafrecht. P. Hanstein, 1975, ISBN 3-16-149294-3.
- Christoph J.M. Safferling: Vorsatz und Schuld: Subjektive Täterelemente im deutschen und englischen Strafrecht. Mohr Siebeck, Tübingen 2008, ISBN 978-3-16-149294-5, § 9. Der Unrechtsbegriff in England.
- Jens Watzek: Rechtfertigung und Entschuldigung im englischen Strafrecht. Eine Strukturanalyse der allgemeinen Strafbarkeitsvoraussetzungen aus deutscher Perspektive. Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, 1997, ISBN 3-86113-957-X (mpicc.de).