Dennis Rathkamp

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Dennis Rathkamp (* 3. Januar 1989 in Hohenhameln), Selbstbezeichnung Abdul Malik (arabisch „Diener des Königs“), ist ein deutscher atharitischer Islam-Funktionär und Präsident der Föderalen Islamischen Union e.V. (FIU). In dieser Rolle setzt er sich aktiv für die Rechte von Muslimen sowie für den interkulturellen Dialog und gesellschaftliche Teilhabe in Deutschland ein.

Leben und Konversion

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der sowohl evangelisch getaufte als auch konfirmierte Rathkamp wuchs in einer Kleinstadt in Niedersachsen auf und war in seiner Jugend in der evangelischen Kirche aktiv, unter anderem als Gitarrist im Kirchenchor. Nach seinem Realschulabschluss begann er eine Ausbildung zum Vermögensberater und machte eine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker.[1]

Er konvertierte nach eigenen Angaben im Jahr 2009 zum sunnitischen Islam und nahm den Namen Abdul Malik an[2], nachdem er sich bereits mehrere Jahre lang kritisch mit dem Christentum auseinandergesetzt hatte. Rathkamp engagierte sich nach seiner Konversion aktiv in der Islamischen Gemeinschaft und war Teil der sogenannten "Dawah-Bewegung" in Deutschland. Er hatte über Jahre engen Kontakt zu bekannten Predigern, wie beispielsweise dem 2001 zum Islam konvertierten Pierre Vogel.[3]

Eine Zeit lang lebte Rathkamp in der ägyptischen Hafenstadt Alexandria, um dort an einer Sprachschule Arabisch zu lernen.[4] Während dieser Zeit wurde er von Takis Würger, ein Reporter des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, besucht und einige Zeit begleitete.[1]

Heute lebt Rathkamp wieder in Deutschland.

Engagement und Öffentlichkeitsarbeit

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von Ende 2011 bis Anfang 2013 war Rathkamp in Hannover im bundesweitweiten Koranverteilungsprojekt „Lies!“ tätig. Da sich das Projekt und insbesondere dessen Führung zunehmend in Richtungen entwickelten, die er kritisch sah[5], beendete Rathkamp sein dortiges Engagement im Frühjahr 2013, also ganze drei Jahre vor dessen Verbot.[6] Aus dem Wunsch heraus, sich von diesen Entwicklungen zu distanzieren und eigene Projekte aufzubauen, gründete er im April 2013 den mittlerweile aufgelösten Verein „Der Schlüssel zum Paradies“ mit Sitz in Hannover und war bis zu dessen Auflösung dessen Vorstandsvorsitzender.[7]

2017 übernahm Rathkamp die Leitung des Moscheevereins „Deutschsprachiger Islamkreis e. V.“ (DIK)[8] mit Sitz in Hannover und führte dort positive strukturelle Veränderungen ein. Unter seiner Leitung verzeichnete der Verein Fortschritte in der öffentlichen Wahrnehmung, sodass der Verfassungsschutz ihn in seinem Bericht für das Jahr 2023, erstmals seit über 10 Jahren nicht mehr erwähnte.[9]

Auch die Föderale Islamische Union e.V. (FIU), die Rathkamp gemeinsam mit dem Prediger Marcel Krass im November 2017 gründete und deren Präsident er seit Gründung ist,[10] wurde bereits im Jahr zuvor nicht mehr im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2022 genannt.[11] Die FIU setzt sich als Interessenvertretung der Muslime in Deutschland für Antidiskriminierung, Religionsfreiheit und Chancengleichheit ein.

Als Präsident der FIU engagiert sich Rathkamp juristisch für die Wahrung religiöser Rechte und Freiheiten. So reichte er im Namen der FIU im April 2020, im Zuge der COVID-19-Pandemie eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein, die sich gegen das pauschale Verbot von Gottesdiensten innerhalb der niedersächsischen Corona-Verordnung richtete.[12] Das Bundesverfassungsgericht entschied durch den Beschluss vom 29. April 2020 zugunsten der FIU, womit die Organisation einen Erfolg vor dem höchsten deutschen Gericht für sich verzeichnen konnte.[13] Dieser Beschluss unterstrich die Bedeutung der Religionsfreiheit und führte zu einer rechtlichen Anpassung in Niedersachsen, sowie in anderen Bundesländern mit vergleichbaren Vorschriften.

Neben solchen Grundsatzfällen unterstützt Rathkamp Muslime auch in weiteren rechtlichen Herausforderungen, die sich aus der Ausübung ihres religiösen Lebensstils ergeben, und setzt sich dafür ein, dass die Betroffenen ihre bestehenden Rechte auch praktisch wahrnehmen können. In Fällen, in denen die rechtliche Lage unklar ist, begleitet die FIU die Betroffenen, um positive Präzedenzfälle zu schaffen und langfristig die Rechte der muslimischen Gemeinschaften zu stärken.[14]

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. a b Takis Würger: Mein Freund, der Salafist. In: Der Spiegel, Nr. 11, 11. März 2013, S. 52–56.
  2. Über uns – Föderale Islamische Union. Abgerufen am 25. Mai 2023.
  3. Abdullmalik über seinem Weg zum Islam, Youtube-Kanal von Pierre Vogel, abgerufen am 26. April 2023
  4. Peiner Salafist setzt sich nach Ägypten ab auf haz.de
  5. Föderale Islamische Union: Podcast EP. 11 mit Dennis Rathkamp (Abdul Malik) - über Konvertierung, LIES!,Sven Lau uvm. 13. Januar 2022, abgerufen am 6. November 2024.
  6. Stenografischer Bericht des Niedersächsischen Landtags vom 22. November 2016
  7. Gemeinsames Registerportal der Länder
  8. Lino Klevesath, Marvin Hild, Mareike Rohloff, Ousama Sheikh Muhammed: Inhalte von Predigten im radikalislamischen Milieu (= FoDEx-Studie). Göttingen University Press, Göttingen 2023, ISBN 978-3-86395-580-9 (uni-goettingen.de [PDF; abgerufen am 25. Mai 2023]).
  9. Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport: Niedersächsischer Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2023. In: https://www.mi.niedersachsen.de/. Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Schiffgraben 12, 30159 Hannover Telefon: 0511 120-6255 Telefax: 0511 120-6555 Internet: www.mi.niedersachsen.de, 13. Juni 2024, abgerufen am 6. November 2024 (deutsch).
  10. Verfassungsschutz warnt vor neuem Islamisten-Verein aus Hannover. In: Neue Presse. 29. Mai 2020, abgerufen am 25. Mai 2023.
  11. FIU nicht mehr im Verfassungsschutzbericht! – Föderale Islamische Union. Abgerufen am 6. November 2024.
  12. Ein Salafist, der für Religionsfreiheit kämpft? In: .demokratie-goettingen.de. Abgerufen am 25. Mai 2023.
  13. Beschluss des BVerfG vom 29. April 2020 - 1 BvQ 44/20. In: Bundesverfassungsgericht. 29. April 2020, abgerufen am 25. Mai 2023.
  14. Thomas Mader: Schleier am Steuer: Gericht stärkt Niqab-Trägerin. 5. Juli 2024, abgerufen am 6. November 2024.