Deutscher Evangelischer Kirchentag 2025
Der 39. Deutsche Evangelische Kirchentag soll nach Angaben der Veranstalter vom 30. April bis zum 4. Mai 2025 in Hannover stattfinden.[1] Erstmals seit dem Kirchentag in Hamburg 2013 würde sich der fünftägige Kirchentag damit weder über Himmelfahrt noch über Fronleichnam, sondern über den Maifeiertag erstrecken.[2]
Damit kehre der Kirchentag zu seinen Wurzeln zurück. In Hannover rief Reinold von Thadden 1949 den Deutschen Evangelischen Kirchentag als Bewegung ins Leben. Früher fand das alle zwei Jahre in einer anderen Stadt veranstaltete christliche Großereignis bereits 1967, 1983 und 2005 in Hannover statt.
Präsidentin des 39. Kirchentags ist die Präsidentin des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft Anja Siegesmund.[3][4]
Finanzierung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Humanistische Pressedienst beklagt, dass von den rund 25 Millionen Euro Gesamtkosten der Veranstaltung rund die Hälfte aus öffentlichen Geldern stamme. Davon kommen vom Bund 500.000 Euro, dem Land Niedersachsen 7 Millionen Euro und von der Stadt Hannover 4 Millionen.[5][6] Zusätzlich noch von der Stadt Sachleistungen sowie Verzicht auf Erträge von 235.000 €. Sowie die Übernahme von Leistungen, die derzeit noch nicht ermittelt werden können.[7]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Evangelischer Kirchentag wird 2025 in Hannover gefeiert, www.kirchentag.de. abgerufen am 15. November 2022
- ↑ Evangelischer Botschafter für den Kirchentag 2025, www.kirchentag.de. abgerufen am 15. November 2022
- ↑ Die Woche in Niedersachsen (KW 43). Abgerufen am 22. Oktober 2023.
- ↑ Instagram. Abgerufen am 22. Oktober 2023.
- ↑ Gisa Bodenstein: Kirchentag 2025: Hannover lädt ein und spendet Steuergeld. In: hpd.de. 9. Februar 2021, abgerufen am 4. Juli 2023.
- ↑ Groß, teuer, beschlossen!: Kirchentag 2025 in Hannover. In: bild.de. 18. Dezember 2020, abgerufen am 4. Juli 2023.
- ↑ [1] Hannover Beschlussdrucksache Nr. 2978/2020 Vom: 04.12.2020