Deutscher Kaiser (Begriffsklärung)
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Deutscher Kaiser (abgeleitet vom althochdeutschen keisar) steht in erster Linie für den:
- deutschen Kaiser, den Titel des Staatsoberhauptes des Deutschen Reichs von 1871 bis 1918. Träger des Amtes waren die drei Kaiser Wilhelm I., Friedrich III. und Wilhelm II. aus dem Haus Hohenzollern
Nach dem ehemaligen Staatsoberhaupt benannt sind unter anderem:
- Deutscher Kaiser (Koblenz), Wohnturm in Koblenz
- Deutscher Kaiser (Schiff), ehemaliger Raddampfer der PRDG
- Gewerkschaft Deutscher Kaiser, ehemaliges Steinkohle-Bergwerk in Duisburg
- Hotel Deutscher Kaiser
- Zum Deutschen Kaiser
Abgrenzung
- Die Kaiser des bis 1806 bestehenden Heiligen Römischen Reiches verstanden und bezeichneten sich nicht als deutsche Kaiser, werden aber oft nachträglich von der Forschung als römisch-deutsche Kaiser charakterisiert und damit von den späteren Hohenzollern-Kaisern abgrenzt.
- Kaiser der Deutschen war ein 1849 in der Paulskirchenverfassung vorgeseher, aber nie faktisch eingeführter Titel für das Oberhaupt eines zu gründenden Deutschen Reiches