Die Dienstgrade der FeuerwehrBremen werden als Winkel, silberne und goldene Steifen am linken Oberarm, oberhalb des Ärmelabzeichens auf der Dienstjacke getragen und werden bei der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehr durch einheitliche Schulterklappen ergänzt. Das Aussehen der Abzeichen wird über den Erlass über Kennzeichnung und Helmkennzeichnung der Dienstkleidungsträger der Berufsfeuerwehren und Freiwilligen Feuerwehren im Lande Bremen des Senators für Inneres geregelt.
Die Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr Bremen werden durch den Erlass über Mitgliedschaft, Altersgrenzen, Leitung, Dienstbezeichnungen und Funktionen in Freiwilligen Feuerwehren im Lande Bremen des Senators für Inneres geregelt.
Dienstgrad
Abzeichen
Voraussetzungen
Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau
Wird auch während der Probezeit als Anwärter/in geführt
Oberfeuerwehrfrau / Oberfeuerwehrmann
5-jährige Dienstzeit und abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann / zur Truppfrau. Alternativ vorzeitig bei besonderer Eignung und abgeschlossener Truppführer/in-Ausbildung.
Brandmeister / Brandmeisterin
5-jährige Dienstzeit in der Einsatzabteilung nach Ernennung zur Oberfeuerwehrfrau / zum Oberfeuerwehrmann. Alternativ vorzeitig bei besonderer Eignung und abgeschlossener Gruppenführer/in-Ausbildung oder Übertragung der Funktion des stellvertretenden Jugendwartes / der stellvertretenden Jugendwartin.
Erste Brandmeisterin / Erster Brandmeister
8-jährige Dienstzeit in der Einsatzabteilung nach der Ernennung zum Brandmeister / zur Brandmeisterin.
Oberbrandmeister / Oberbrandmeisterin
Ausbildung zum Gruppenführer / zur Gruppenführerin und Ausübung der Funktion. Alternativ bei Übertragung der Funktion der stellvertretenden Leitung des Fernmeldedienstes oder der Funktion des Jugendwartes / der Jugendwartin.
Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister
Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der stellvertretenden Wehrführung. Alternativ bei Übertragung der Funktion der Leitung des Fernmeldedienstes oder der Funktion des stellvertretenden Landesjugendfeuerwehrwartes / der stellvertretenden Landesjugendfeuerwehrwartin.
Erster Hauptbrandmeister / Erste Hauptbrandmeisterin
Wiederholte Übertragung der Funktion der stellvertretenden Wehrführung.
Brandinspektorin / Brandinspektor
Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der Wehrführung. Alternativ bei Übertragung der Funktion des Landesjugendfeuerwehrwartes / der Landesjugendfeuerwehrwartin.
Oberbrandinspektor / Oberbrandinspektorin
Wiederholte Übertragung der Funktion der Wehrführung.
Brandamtfrau / Brandamtmann
Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der Bereitschaftsführung.
Brandamtsrat / Brandamtsrätin
Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der stellvertretenden Bereichsführung. Alternativ die wiederholte Übertragung der Funktion der Bereitschaftsführung.
Brandoberamtsrätin / Brandoberamtsrat
Wiederholte Übertragung der Funktion der stellvertretenden Bereichsführung.
Brandrat / Brandrätin
Ausbildung zum Zugführer / zur Zugführerin und Ausübung der Funktion der Bereichsführung.
Oberbrandrätin / Oberbrandrat
Wiederholte Übertragung der Funktion der Bereichsführung.