Dienstleistungsbilanz

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Die Dienstleistungsbilanz betrifft in der Volkswirtschaftslehre und konkret in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung den Außenhandel, also den grenzüberschreitenden Export und Import von Dienstleistungen eines Staates innerhalb einer bestimmten Rechnungsperiode. Güter werden entsprechend in der Handelsbilanz erfasst.

Dienstleistungs- und Handelsbilanz bilden einen Teil der Zahlungsbilanz eines Staates.[1]

Die einzelnen Teilbilanzen der Zahlungsbilanz erfassen die Transaktionen wie folgt:[2]

Art der Bilanz Aktivseite Passivseite
Handelsbilanz Exporte von Waren Importe von Waren
Dienstleistungsbilanz Exporte von Dienstleistungen Importe von Dienstleistungen
Kapitalbilanz Kapitalimporte Kapitalexporte
Devisenbilanz Verminderung der Währungsreserven
bei der Zentralbank
Erhöhung der Währungsreserven
bei der Zentralbank
Übertragungsbilanz Übertragungen aus dem Ausland Übertragungen an das Ausland

Die Dienstleistungsbilanz ist stets durch Gegenbuchung mit einer anderen Teilbilanz verbunden. So führt der Vertrieb einer Lebensversicherung ins Ausland zu einer Versicherungsprämie, die im Inland in der Devisenbilanz vereinnahmt wird.

In der Dienstleistungsbilanz werden alle Zahlungseingänge und Zahlungen einer Volkswirtschaft im grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen erfasst, das heißt alle Käufe und Verkäufe von Dienstleistungen zwischen Inländern und Ausländern (natürliche Personen und Unternehmen).

Die wichtigsten Positionen der Dienstleistungsbilanz sind Verkehrsdienstleistungen, der Reiseverkehr, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen und die so genannten technischen Dienstleistungen (z. B. IT-Dienstleistung, Forschung und Entwicklung). Man findet hier aber auch u. a. Baudienstleistungen, Patente und Lizenzen, Ausgaben und Einnahmen aus Film-Rechten, Telekommunikationsdienste und die Stationierungskosten für ausländische Streitkräfte.[3]

Im System der doppelten Buchführung entsprechen dabei die Dienstleistungsimporte der Aktivseite, da sie zu Zahlungsausgängen führen (können), und die Dienstleistungsexporte der Passivseite, die zu Zahlungseingängen führen können. Um den Saldo zu berechnen, wird die Aktivseite durch Wechseln des Vorzeichens auf die Passivseite übertragen. Aus den Salden der Dienstleistungs- und der Handelsbilanz ergibt sich der Außenbeitrag.[4]

Übersteigt der Export von Dienstleistungen den Dienstleistungsimport, so spricht man von einer aktiven Dienstleistungsbilanz oder einem positiven Saldo (bzw. von einer passiven Bilanz oder negativem Saldo im umgekehrten Fall).

Einzelnachweise

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  1. Wolf Schäfer, Währungen und Wechselkurse, 1981, S. 12
  2. Gregor Kolck/Karen Lehmann/Simone Strohmeier, Volkswirtschaftslehre, 2001, S. 103
  3. Verlag Dr. Th. Gabler GmbH (Hrsg.), Gabler Volkswirtschafts-Lexikon, Band 1, 1990, S. 912
  4. Verlag Dr. Th. Gabler GmbH (Hrsg.), Gabler Volkswirtschafts-Lexikon, Band 1, 1990, S. 912