Dietrich von Viermund

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Familienwappen des Dietrich von Viermund

Dietrich von Viermund zu Oeding (auch Viermundt zu Odinck * vor 1546; † 1614) war Herr von Oeding und Mallem aus dem Adelsgeschlecht Viermund.[1]

Er war der Sohn und Erbe des Ambrosius von Viermund zu Oeding und Mallem aus dessen erster Ehe mit Frederune von Morrien. Nachdem sein Vater 1580 gestorben war, wurde Dietrich am 16. März 1581 als Vasall des Fürstbischofs von Münster mit den väterlichen Herrschaften Oeding und Mallem belehnt.

Er neigte zum Protestantismus und führte spätestens in den 1590er Jahren in seinen Ländereien den Reformierten Glauben ein.[2]

Beim Tod des Vaters seiner Stiefmutter Margareta von Elverveldt (* 1516; † 1593), 1579, nahm er im Namen der Stiefmutter dessen Ländereien bei Lüdenscheid und im Amt Bochum in der Grafschaft Mark in Besitz, wogegen sein Stiefonkel Konrad von Elverfeldt zu Herbede gerichtlich prozessierte. Der Fall gelangte durch mehrere Instanzen bis vor das Reichskammergericht in Speyer und ging 1586 zugunsten Konrads aus.[3]

1581 protestierte er zusammen mit seinem Cousin dritten Grades, Ambrosius von Viermund zu Neersen, gegen ein Urteil des Reichskammergerichtes, dass seiner Nichte zweiten Grades, Anna von Viermund, mit Burg und Herrschaft Nordenbeck, den alten Stammsitz der Familie Viermund zusprach.[4]

Ehen und Nachkommen

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In erster Ehe heiratete er Cecilia von dem Berge. Nach dem Tod Cecilias heiratete er in zweiter Ehe die Magd einer seiner Schwestern, Marcella Kaiser.

Er hatte mindestens fünf Kinder:

  • Konrad von Viermund, ⚭ I) Anna von der Hoven genannt Pampus, ⚭ II) Margaretha von der Hövelich
  • Ambrosius von Viermund
  • Friederike von Viermund (* 1575; † 1617), ⚭ 1601 Ludolf Konrad von Keppel (* 1570; † 1654), Herr von Westerholt und Mingfeld, 1618 auch Herr von Oeding und Mallem
  • Helene von Viermund, ⚭ Levin von Plettenberg
  • Elisabeth von Viermund

Aus unklaren Gründen fielen seine Herrschaften Oeding und Mallem nach seinem Tod nicht an seinen ältesten Sohn und dessen Nachkommen, sondern über seine Tochter Friederike (auch Frederunde oder Vrede) 1618 an deren Gatten Ludolf Konrad von Keppel zu Westerholt.

Einzelnachweise

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  1. Karl Hopf: Historisch-Genealogischer Atlas. Perthes, Gotha 1858, S. 305.
  2. Joseph Adam Gustav Hergenröther: Kirchenlexikon. Herder, Freiburg 1893, S. 1995.
  3. Eberhard Fricke: Weiterführung der Forschungen zur Geschichte der Gerichtsbarkeit in Lüdenscheid Stadt und Land. II. Zu den Rechtszügen. In: Geschichts- und Heimatverein Lüdenscheid e.V. (Hrsg.): Der Reidemeister. Geschichtsblätter für Lüdenscheid Stadt und Land. Nr. 183, S. 1521 f., 16. August 2010.
  4. Verein für hessische Geschichte und Landeskunde (Hrsg.): Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde. Band 37, Druckerei Neumeister, 1903, S. 139.