Digitaler Verwaltungsakt
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Digitaler Verwaltungsakt (DIVA) ist ein Verfahren, mit dem die deutsche Finanzverwaltung seit 2017 Einkommensteuerbescheide elektronisch bekanntgeben kann. Rechtsgrundlage ist § 122a der Abgabenordnung.[1]
Name
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]DIVA ist ein Mischkurzwort aus den beiden ersten Buchstaben der Wörter digitaler Verwaltungsakt.[2]
Bedeutung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bund und Länder wirken nach Art. 108 Abs. 4a des Grundgesetzes (GG) beim einheitlichen Einsatz von IT-Verfahren und Software sowie ihrer einheitlichen Entwicklung zusammen, um die von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern gleichmäßig zu vollziehen (§ 1, § 2 Nr. 1 KONSENS-Gesetz).[3] Die Digitalisierung der Prozesse innerhalb der Steuerverwaltung soll das Besteuerungsverfahren vereinfachen.[4]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Michael Jahn: DIVA, RaBe, NACHDIGAL – wie digital wird das Besteuerungsverfahren? Ohne Jahr.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Catrin Stockhausen: Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens ‒ Rechtsgrundlagen, Status Quo und Ausblick. IWW, 15. Februar 2019.
- ↑ Teresa Stiens: Elster und Co.: Die Vögel beim Finanzamt – Von den Hobbys kreativer Steuerbeamter. Handelsblatt, 29. Dezember 2022.
- ↑ Gesetz über die Koordinierung der Entwicklung und des Einsatzes neuer Software der Steuerverwaltung (KONSENS-Gesetz - KONSENS-G) vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3129).
- ↑ Sachstand zur Digitalisierung der Steuerverwaltung. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage. BT-Drs. 19/19733 vom 3. Juni 2020.