Diplomierter Steuerexperte

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Der diplomierte Steuerexperte ist ein in der Schweiz gebräuchlicher Titel, der von Inhabern des entsprechenden eidgenössischen Diploms nach dem erfolgreichen Ablegen der höheren Fachprüfung geführt werden darf.

In der Schweiz existiert keine besondere Berufszugangsbeschränkung für Personen, die beruflich in der Steuerberatung tätig sind. Zur Qualitätssicherung und auch zur Information potentieller Kunden haben die Berufsorganisationen Expertsuisse (Eigenschreibweise: EXPERTsuisse, vormals: Schweizerische Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerexperten), Schweizerischer Anwaltsverband (SAV), Schweizerische Steuerkonferenz (SSK), Treuhand Suisse und Schweizerische Vereinigung diplomierter Steuerexperten (SVDS) eine gemeinsame Trägerorganisation gegründet, die die Prüfungen zum diplomierten Steuerexperten organisiert und durchführt.[1]

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation («SBFI») stellt das eidgenössische Diplom aus. Über die Inhaber dieses geschützten Titels wird durch das SBFI ein gesondertes Register geführt.

Für die diplomierten Steuerexperten wurde im Jahr 2011 eine neue Prüfungsordnung erlassen, welche erstmals für die Abschlussprüfung 2012 galt.[2]

Prüfungszulassung

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Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung ist in der Regel ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Studium an einer Schweizer Hochschule sowie vier Jahre qualifizierende Fachpraxis. Anerkannt werden auch andere branchenübliche eidgenössische Fachausweise, eidgenössische Diplome, Abschlüsse der höheren Fachschulen für Wirtschaft sowie gleichwertige ausländische Ausbildungen.

Form der Prüfung

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Zum Bestehen der Prüfung müssen folgende Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht werden:

  • Sechs schriftliche Modulprüfungen à 90 Minuten

sowie die Abschlussprüfung, welche aus folgenden Teilen besteht:

  • drei schriftlichen Abschlussprüfungen mit einer Gesamtdauer von acht Stunden
  • einer schriftlichen Diplomarbeit mit mündlichem Kolloquium
  • einem Kurzreferat à 15 Minuten
  • einer mündlichen Prüfung à einer Stunde

Die Prüfung kann bei Nichtbestehen bis zu zwei Mal wiederholt werden.

Inhalte der Prüfung

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Die Prüfungen beziehen sich auf folgenden Prüfungsstoff:

Prüfungsstatistik

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Die Bestehensquote liegt für die Abschlussprüfung schweizweit bei durchschnittlich rund der Hälfte der Prüfungsteilnehmer.

Prüfungsjahrgang Anzahl Teilnehmer davon bestanden Bestehensquote Quelle
2020 116 62 53 % [3]
2019 128 61 48 %
2018 115 59 51 % [4]
2017 115 62 54 %
2016 142 80 56 %
2015 142 64 45 %
2014 137 68 50 %
2013 133 65 49 %
2012 153 85 56 %
2010 160 93 58 %
2008 205 121 59 %

Einzelnachweise

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  1. vgl. Ziffer 1.2 der Prüfungsordnung (PDF) für die höhere Fachprüfung für Steuerexpertinnen und Steuerexperten vom 20. Juni 2011. Abgerufen am 20. Februar 2016 (PDF; 429 kB).
  2. Ziffer 9.22 der Prüfungsordnung (PDF; 429 kB) für die höhere Fachprüfung für Steuerexpertinnen und Steuerexperten vom 20. Juni 2011; abgerufen am 20. Februar 2016.
  3. Detailstatistik Diplomprüfung 2020. (PDF; 24 kB) ExpertSuisse; abgerufen am 17. April 2021.
  4. Detailstatistik Diplomprüfung 2018. (PDF; 81 kB) ExpertSuisse; abgerufen am 17. April 2021.