Diskussion:Ökumenewerk der Nordkirche

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Pneutje in Abschnitt Rechtsform
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Verschiebung

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Historie

--PigeonIP (Diskussion) 07:45, 11. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Rechtsform

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Im Text steht Körperschaft öffentlichen Rechts, im Impressum steht Altrechtlicher Verein. Gibt es eine Quelle für KdÖR? --Newt713 (Diskussion) 09:21, 27. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

als Altrechtlicher Verein wurde der Körperschaftsstatus gemäß Artikel 140 GG beibehalten. Da das ZMÖ eine Folgeeinrichtung der 1877 gegründeten Schleswig-Holsteinische ev.-luth. Missionsgesellschaft ist, besitzt es als selbständiges Werk der Nordkirche den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts --Pneutje (Diskussion) 14:30, 2. Aug. 2020 (CEST)Beantworten