Diskussion:Über dem Jenseits

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Chris Retro in Abschnitt Noch einmal FSK
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Verlinkung

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Könnte bitte jemand es mal einrichten, dass man auf dem Artikel landet, wenn man "Über dem Jenseits" eintippt? --doominator

Habs mal gemacht...Hier kannste sehen wie du es selber machen kannst. Grüße -El Storm 16:50, 17. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Inhaltlicher Fehler

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Mir ist grade ein kleiner Fehler aufgefallen. Der Song den die Band Necrophagia zu dem Film aufgenommen hat bzw. das dazugehörige Video heissen "...and you will live in terror" und nicht "Eibon". Zu finden auf der VHS/DVD "Through the eyes of the dead". (nicht signierter Beitrag von 85.216.38.191 (Diskussion | Beiträge) 00:52, 3. Jul 2009 (CEST))

"FSK beschlagnahmt"

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Was hat das denn zu bedeuten? Mir ist klar was beschlagnahmt bedeutet, aber was soll hier der Zusatz FSK? Die FSK kann die Freigabe verweigern, es folgt (sehr wahrscheinlich) dann später eine Beschlagnahmung/Indizierung. Bekommt der Film eine Freigabe ist eine Beschlagnahmung nicht mehr möglich. Beides in einem Satz ist auf jeden Fall falsch. --91.43.126.158 17:27, 8. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Interpretation des Autors?

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"Als sie weiterlaufen, gelangen sie schließlich in das Bild des Malers, die Prophezeiung wird noch einmal verlesen und der Film endet."

Da das Haus auf einer der Pforten zur Hölle steht, finde ich die Interpretation des Autors ziemlich gewagt, dass die beiden Personen in ein Umgebung(ähnlich dem Bild des verfluchten Maler) eintauchen. Ich würde die Intention eher mit dem Zutritt zur Unterwelt deuten, deshalb diese merkwürdige Gesänge, schmerz-/angstverzogenen Gesichter, grauen Star etc. von dem es kein Zurück mehr gibt.--91.43.126.158 17:37, 8. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Nach 11 Jahren habe ich diese Beschreibung nun mal ersetzt. Dass sie in der Bild selbst gelangen, ist eine (in meinen Augen) Interpretation. Dass die Landschaft, in welche sie gelangen, der auf dem Bild entspricht, sollte passen. Was genau das bedeutet, verrät uns der Film so nicht. Vindolicus (Diskussion) 01:18, 28. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Originalsprache

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Im Artikel wird als Originalsprache Italienisch genannt. Auf der italienischen Wikipedia wird dagegen Englisch genannt, was angesichts der englischsprachigen Schauspieler auch wahrscheinlicher ist. Auf IMDB werden beide Sprachen angegeben, möglicherweise wurde er auch in 2 Sprachversionen gedreht. Ich persönlich habe nur eine Version in englischer Sprache.

Ich habe es nun mal zu Englisch geändert, wie es auch in der englischsprachigen Wikipedia steht. Vindolicus (Diskussion) 10:30, 31. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Dritter Filmtitel!

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Kenne den Film auch unter dem Titel: "Das 7. Tor zur Hölle"

Noch einmal FSK

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In der verlinkten Indizierungsentscheidung heißt es:

„Der … Kinospielfilm "Über dem Jenseits" … [ist] eine italienische Produktion aus dem Jahre 1980, Verleih: Alemannia/Arabella. Für Kinder und Jugendliche ist der Film von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) nicht freigegeben worden (ab 18 Jahre, nicht feiertagsfrei).“

Die Angabe im Artikel FSK ungeprüft scheint mir in Bezug auf den Kinofilm daher nicht zutreffend.

Quelle: https://www.schnittberichte.com/svds.php?Page=IndexDocs&ID=2349&idid=253 --magpie ebt (Diskussion) 21:35, 25. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Der Film wurde für die Kinovorführung und auf VHS von der FSK ab 18 freigegeben, wenig später auf VHS wurde der Film indiziert (das war bis 2003 bei FSK-geprüften Filmen noch möglich) und bis heute ist der Film sogar gerichtlich beschlagnahmt, die Freigabe die der Film bekommen hat, ist damit nicht mehr gültig. Würde die Beschlagnahme und Indizierung aufgehoben, müsste der Film für ein "ab 18" erneut von der FSK geprüft werden. Ein Eintrag wie "ohne Freigabe" ist leider auch missverständlich, weil das simple "ab 18" eine Zeit lang "ohne Jugendfreigabe" lautete, das wollte ich vermeiden. Chris Retro (Diskussion) 23:33, 25. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
PS: Einen Eintrag wie "FSK indiziert" oder "FSK beschlagnahmt" möchte ich ebenfalls vermeiden, da die FSK weder indiziert noch beschlagnahmt. Dass der Film mal eine FSK-Freigabe hatte, könnte unten im Text erwähnt werden, sollte mMn. aber nicht in die Box, da nicht aktuell. Chris Retro (Diskussion) 23:36, 25. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Mittlerweile ist der Film auf jeder MAG-IP Box ungekürzt zu sehen. Sogar in deutscher Sprache. Das world wide web versetzt somit deutsche Gerichtsurteile in die Bedeutungslosigkeit. Die Zeiten sind vorbei, wo deutsche Richter noch den Moral-Oberlehrer markiert haben.

--45.134.189.15 23:58, 23. Mär. 2024 (CET)DiegoBeantworten

Ja und? Ich kann den auch in meinem Player schauen, aber mit der gleichen Schwachsinnigen-Armumentation könnte man auch über Dealer am Bahnhof und Heroin diskutieren. Händler die diesen Film anbieten können dennoch weiterhin dafür belangt werden. Das Anschauen und Besitzen ist und war jedoch nie das Problem für das Gesetz. --Chris Retro (Diskussion) 13:44, 2. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
"Das Anschauen und Besitzen ist und war jedoch nie das Problem für das Gesetz" Tatsächlich? Der Film wurde verboten, als er auf VHS-Video rauskam. Und damals hatte man nach dem Verbot kaum eine Möglichkeit so eine Kasette zu bekommen. Die Richter wollten sehr wohl, dass in niemand mehr sehen kann. Deswegen auch das Verbot. Diego --45.134.189.20 09:51, 6. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Tatsächlich. Das Gesetz stellt das Verbreiten unter Strafe, nicht aber das Besitzen oder Anschauen. Das der Film (und einige andere, da ist dieser Film keine Besonderheit) dadurch natürlich nur noch schwer zu bekommen ist, ist eine Folge daraus - daher ist der Begriff "Verbot" missverständlich. Ich glaube auch nicht, dass bei den Verboten vom Wollen oder Filmgeschmack der Richter auszugehen ist sondern, dass dieser und andere Filme bei Gerichten eingereicht wurden und Richter hier nach geltendem Gesetz über die "Gewaltdarstellung" zu entscheiden hatten (was man in diesem Fall als Film-Fan völlig zu Recht kritisieren kann). --Chris Retro (Diskussion) 17:23, 7. Apr. 2024 (CEST)Beantworten