Diskussion:Übermittlungssperre
Rechtsgrundlage NRW?
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel legt mehrfach das Landesmeldegesetz NRWs zugrunde, das Gültigkeit für NRW hat, nicht jedoch für das restliche Bundesgebiet. Was soll das? (nicht signierter Beitrag von 194.50.162.62 (Diskussion) 17:36, 10. Mär. 2016 (CET))
Muss komplett überarbeitet werden
[Quelltext bearbeiten]Min Inkrafttreten des Bundesmeldegesetztes zum 01.11.2015 wurden die Landesmeldegesetze außer Kraft gesetzt. Die Angaben hier stimmen nicht mehr. (nicht signierter Beitrag von 195.243.139.186 (Diskussion) 08:52, 8. Mär. 2017 (CET))
Übermittlung an Bundeswehr?
[Quelltext bearbeiten]Vor weniger als einem Jahr konnte ich noch für meinen Sohn - neben den aufgeführten Sperren - die Übermittlung an die Bundeswehr sperren lassen. Wieso ist dies hier nicht explizit aufgeführt? Die Wehrpflicht ist schließlich nicht abgeschafft, mir ausgesetzt. Diskussionen einer aktuellen Regierungspartei um die erneute Reaktivierung der Pflicht sind im Gange, die Sperre dürfte also immernoch Relevanz haben. Bastiam (Diskussion) 09:19, 5. Aug. 2018 (CEST)
- Wenn die Wehrpflicht wiederkommt, verschwindet logischerweise auch die Sperrmöglichkeit. Sonst wär es etwas schwierig, Musterungsbescheide zu verschicken. --2001:9E8:2B1E:3E00:11D6:556D:35D:4443 18:08, 17. Nov. 2021 (CET)