Diskussion:Üble Nachrede (Österreich und Liechtenstein)
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Gnom in Abschnitt Guter Glauben
Zusammenlegung
[Quelltext bearbeiten]Hallo Urgelein, kannst du erklären, was du da zusammengeführt hast und warum? Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:35, 6. Jul. 2014 (CEST)
- Hallo Gnom, siehe dazu Wikipedia:Redundanz/Februar 2013#12. Februar. Grüße, --Urgelein (Diskussion) 10:38, 6. Jul. 2014 (CEST)
- Interessant. Juristisch zumindest zweifelhaft ("fast das identische Strafrecht")... Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:45, 6. Jul. 2014 (CEST)
Guter Glauben
[Quelltext bearbeiten]@Urgelein: "Die Tat ist straffrei, wenn ... der Täter im guten Glauben gehandelt hat (§ 111 Abs. 3)." Die Formulierung dort lautet "... wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten." Unsicher Rückfrage als juristischer Laie: Sind die beiden Formulierungen gleichbedeutend? --KnightMove (Diskussion) 22:20, 25. Jun. 2016 (CEST)
- Hallo KnightMove, das kann eine zulässige juristische Umschreibung sein, ich kenne mich aber im österreichischen Recht nicht aus. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:31, 26. Jun. 2016 (CEST)