Diskussion:… was nicht in euren Lesebüchern steht
Da die Diskussion irgendwann einmal wieder beginnt, habe ich die Löschdiskussion vom 20. April 2007 hierher kopiert. --Immanuel Giel 07:32, 21. Apr. 2007 (CEST)
Und - an alle, die hierherkommen: Lasst euch den gesetzten Link in der Diskussion auf der Zunge zergehen! Kästner senior würde sich wohl im Grab umdrehen.... --Ricky59 10:57, 21. Apr. 2007 (CEST)
- Eigentlich sollte man die 70 Jahre nach Kästners Tod - so um das Jahr 2044 - abwarten und dann alle Werke der Öffentlichkeit frei zugänglich machen. In der Zwischenzeit empfielt es sich, Tucholsky zu lesen. --Immanuel Giel 18:34, 21. Apr. 2007 (CEST)
- ich bin mir sicher, dass dies auch geschieht - dann landet es bei Gutenberg oder so und ichkann mirs runterladen und ausdrucken *g*. Falls ich dann noch unter den Lebenden weile. --Ricky59 21:13, 22. Apr. 2007 (CEST)
- Aber dieses juristische Gezeter kann einem die Beschäftigung mit Kästner schon verleiden. Der unten zitierte Lehrer ist auf jedem Fall zu diesem Schluss gekommen. Andererseits ist es auch nicht in Ordnung, dass Texte einfach so im Internet veröffentlicht werden. Vielleicht setzt jetzt ein gewisses Umdenken ein. Dennoch finde ich die Vorgehensweise des Nachlassverwalters überzogen. Also warten wir bis 2044. Dann dürfen meine Erben Kästners Werke verbreiten wie sie wollen. --Immanuel Giel 21:21, 22. Apr. 2007 (CEST)
- ich bin ja nicht so unbedingt für die totale Freigabe der Texte fürs Internet, die Nachfahren Kästners und aller anderer Autoren sollen schon in den Genuss des vom Vorfahren erarbeiteten kommen. Aber reine Zitate oder Auszüge aus Büchern wenn sogar verboten sind und verfolgt werden, das finde ich ganz einfach schlimm. Und was für ein Schock für einen engagierten Lehrer, der sich im Unterricht mit Kästner befasst - und dann Strafe auch noch bezahlen muss. Würde da meine Bücher auch ins hinterste Eck stellen, wenn auch nicht verbrennen. --Ricky59 19:52, 24. Apr. 2007 (CEST)
- Aber dieses juristische Gezeter kann einem die Beschäftigung mit Kästner schon verleiden. Der unten zitierte Lehrer ist auf jedem Fall zu diesem Schluss gekommen. Andererseits ist es auch nicht in Ordnung, dass Texte einfach so im Internet veröffentlicht werden. Vielleicht setzt jetzt ein gewisses Umdenken ein. Dennoch finde ich die Vorgehensweise des Nachlassverwalters überzogen. Also warten wir bis 2044. Dann dürfen meine Erben Kästners Werke verbreiten wie sie wollen. --Immanuel Giel 21:21, 22. Apr. 2007 (CEST)
...was nicht in euren Lesebüchern steht (erl., LA-Grund hinfällig)
[Quelltext bearbeiten]Die Seite muß so schnell wie möglich gelöscht werden, da die Erben von Kästner nicht wünschen, daß er im Internet zitiert wird. Siehe dazu Erich Kästner bei Wikiquote, wo der Nachlassverwalter die Untersagung manifestiert hat. --Englandfan 20:19, 20. Apr. 2007 (CEST)
- Quatsch mit Sauce. Das Urheberrecht erlaubt das Zitieren, wenn die entsprechenden Vorschriften beachtet werden. -- Azog, Ork von mäßigem Verstande 21:07, 20. Apr. 2007 (CEST)
- Neinn, Du hast Unrecht. Der Nachlassverwalter von Kästner hat jegliches Zitieren im Internet verboten. --Englandfan 21:15, 20. Apr. 2007 (CEST)
- PS. Siehe dazu auch letzter Satz bei Zitatensammlung.
- Auch das schwer gestörte Verhältnis der Kästner-Erben zum Urheberrecht hat selbstverständlich keinen Vorrang vor der nach wie vor gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen, wenn auch nicht unbegrenzten Freiheit des Zitats. Inwieweit der Artikel in dieser Hinsicht problematisch ist, sollte von einem urheberrechtlich bewanderten Juristen eingeschätzt werden. --Wahrheitsministerium 21:32, 20. Apr. 2007 (CEST)
- Ist bereits geschehen. Der bei WQ manifestierte Wunsch der Erben ist juristisch bindend. --Englandfan 21:33, 20. Apr. 2007 (CEST)
- Aja? Behalten, kein gültiger Löschgrund gegeben --Felix fragen! 21:39, 20. Apr. 2007 (CEST)
- Zitatlastigkeit bereinigen, als Lemma natürlich trotzdem relevant. In entschlackter Form behalten. Stefan64 21:45, 20. Apr. 2007 (CEST)
- Das Recht des Zitats (wenn es ausdrücklich als solches gekennzeichnet ist) ist durch deutsches Urheberrecht allerdings ausdrücklich erlaubt und geschützt. Dagegen können weder Erben noch Urteile etwas tun, solange es entsprechend gesetzlich geregelt ist. Auch Gerichte müssen sich an geltende Gesetze orientieren. Eine Gesetzesänderung wegen der Kästner-Erben halte ich auch für unwahrscheinlich. Wo ist also das Problem, seine Bücher werden doch auch weiter verkauft. unverändert Behalten --Label5 21:54, 20. Apr. 2007 (CEST)
- Das ist mir klar. Trotzdem sollte ein Enzyklopädieartikel keine verkappte Zitatensammlung sein. Man kann den Inhalt auch beschreiben, die Lektüre des Buches kann und soll er nicht ersetzen. Gruß, Stefan64 21:59, 20. Apr. 2007 (CEST)
- Das Recht des Zitats (wenn es ausdrücklich als solches gekennzeichnet ist) ist durch deutsches Urheberrecht allerdings ausdrücklich erlaubt und geschützt. Dagegen können weder Erben noch Urteile etwas tun, solange es entsprechend gesetzlich geregelt ist. Auch Gerichte müssen sich an geltende Gesetze orientieren. Eine Gesetzesänderung wegen der Kästner-Erben halte ich auch für unwahrscheinlich. Wo ist also das Problem, seine Bücher werden doch auch weiter verkauft. unverändert Behalten --Label5 21:54, 20. Apr. 2007 (CEST)
- Zitatlastigkeit bereinigen, als Lemma natürlich trotzdem relevant. In entschlackter Form behalten. Stefan64 21:45, 20. Apr. 2007 (CEST)
- Bin über Kakao – wo ein Kästner-Zitat ausgelöscht wurde – auf diese Affäre gestoßen. Es ist sinnvoll, dass es geschützte Urheberrechte gibt, aber was da bezüglich Erich Kästner geschieht, ist IMHO jenseits aller Begreifbarkeit. Kann die Wikipedia solch haarsträubendem Unfug nicht die Stirn bieten? Amphibium 21:53, 20. Apr. 2007 (CEST)
- Hallo Amphibium. Daß die Nachlassverwalter von Kästner verboten haben, ihn im Internet zu zitieren, sollte auch WP zur Kenntnis nehmen. Gruß --Englandfan 21:57, 20. Apr. 2007 (CEST)
- Sicher ist, dass dieser Artikel zu zitatelastig ist. Aber bitte ein wenig Mut gegen Unfug. Amphibium 22:09, 20. Apr. 2007 (CEST)
Das hat aber nichts mit dem Artikel zu tun, der kann auch ohne die wörtlichen Zitate leben. Anderswo zu diskutieren, Artikel schnellbehalten --Pitichinaccio 21:57, 20. Apr. 2007 (CEST)
- Bin der selben Meinung: Zitate entfernen und behalten --Elemmakil 22:00, 20. Apr. 2007 (CEST)
- @Englandfan, WP kann den "Wunsch" der Nachlassverwalter ja zur gefälligen Kenntniss nehmen, aber rechtliche Ansprüche können die daraus kaum ableiten. Weder nach amerikanischen noch deutschem Recht so viel ich unsere Beiträge zum Urheberrecht verstanden habe. --Label5 22:04, 20. Apr. 2007 (CEST)
- Bitte den Unterschied zwischen Zitatesammlung und Zitieren im Kontext eines Artikels berücksichtigen - ersteres (wie bei WQ) ist juristisch problematisch, letzteres (wie bei diesem Artikel) legitim, wenn auch in diesem konkreten Fall deutlich überstrapaziert. Konsequenz: Zitatmasse runterkürzen, Kontext aufbauen - sprich aus diesem Schrott nen Artikel machen - im aktuellen Zustand gerne löschen aus inhaltlichen Gründen, nicht aber aufgrund des aus der Luft gegriffenen Löschantrages: behalten -- Plusterms 22:03, 20. Apr. 2007 (CEST)
- Ich habe bei der Recherche jede Menge Internet-Seiten gesehen, auf denen ganze Kästner-Gedichte zitiert werden. Darunter ist auch die Seite meiner ehemaligen Schule, die ich jetzt schädigen könnte, indem ich ihr die Kästner-Erben auf den Hals hetze.
- Eines möchte ich anmerken: Erich Kästner hat diese Erben nicht verdient!
- Das ändert nichts daran, dass diese besonders hartnäckig sind, was zu einem gaaanz kleinen Teil sogar verständlich ist. Aber mir kommen in diesem konkreten Fall immer wieder Aasgeier in den Sinn. Sei es drum, ich habe die Zitate wieder aus dem Artikel geworfen und werde ihn gänzlich ohne Zitate umbauen, wenn es die Zeit und die Löschdiskussion zulässt. Ist das dann noch anfechtbar? Oder habt ihr einfach zuviel Angst vor Kästners Nachlassverwalter und dessen juristische Hilfstruppen? Gruß. --Immanuel Giel 22:15, 20. Apr. 2007 (CEST)
Geht doch bitte alle mal zu http://www.martinschlu.de/editorials/editorial24.htm
Dort ist nachzulesen, wie Thomas Kästner mit dem Erbe seines Papas so umgeht. --Englandfan 22:19, 20. Apr. 2007 (CEST)
- Die Seite auf die du hingewiesen hast, hat mich entsetzt. Ist das nicht die beste Zensur, wenn man die Werke eines Autoren so monopolisiert, dass ein argloser Lehrer zu der folgenden Schlussfolgerung kommt:
- „Ich werde in meiner Tätigkeit als Lehrer nie mehr Texte Kästners im Unterricht einsetzen oder weiter verbreiten, weder durch ein mir zugängliches Lehrwerk, noch durch Einstellung ins Internet, noch durch Lektüre in der Schule. Ich werde Kästners Texte nicht mehr in der Klasse vorlesen noch anderen Kindern erzählen, sicher nicht mehr verwenden, verwenden lassen oder anderen Kindern zugänglich machen.“
- Ich bin - wie bereits erwähnt - entsetzt, habe aber Bauchschmerzen, den vorauseilenden Gehorsam mitzumachen. Eine Frage noch: Thomas Kästner soll der Sohn Erich Kästners sein? Stimmt das wirklich? Verheiratet war Erich Kästner meines Wissens nie. Und ich würde so gerne mit ihm über seinen Nachlassverwalter sprechen. Gruß. --Immanuel Giel 22:33, 20. Apr. 2007 (CEST)
Nachdem die Zitate ja inzwischen eh entfernt sind, ist der dubiose LA-Grund eh weggefallen. Ein Knaller ist der Artikel zwar nicht, aber ich verzichte auf einen möglichen Antrag auf QS und votiere für Behalten. Übrigens können Kästners Erben Zitate im Fliesstext auf keine Art und Weise verhindern. Der Antragsteller bezog sich auf Auseinandersetzungen auf WQ, wo sich diese Frage ganz anders stellt (dort geht es eben nicht um Zitate in Fliesstexten). Ich finde den LA auch im Nachhinein schwer grenzwertig, verzichte aber auf eskalierende Voten.--Xeno06 23:12, 20. Apr. 2007 (CEST)
In diesem Sinne: WP:ELW, Fall 1. Ob auch Fall 2 muss damit nicht diskutiert werden. --Amberg 23:31, 20. Apr. 2007 (CEST)
Con la sua opera,vuole trasmettere i seguenti messaggi (nicht signierter Beitrag von 151.80.129.168 (Diskussion | Beiträge) 17:29, 19. Okt. 2009 (CEST))