Diskussion:1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 84.147.52.92 in Abschnitt Manfred Genditzki
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Manfred Genditzki

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In die Aufzählung der Entscheidungen gehört auch die Zurückweisung der Revision im Fall des Manfred Genditzki. --84.147.52.228 14:16, 29. Mär. 2017 (CEST)Beantworten

Hans Holzhaider hat sich per eMail mit folgendem Text bei einer Vielzahl von Lesern seines Artikels gemeldet. Er schreibt:

"Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mit Briefen und e-mails an die SZ oder an mich persönlich auf meinen Artikel über den Fall des zu lebenslanger Haft verurteilten Manfred Genditzki in der SZ vom 11. März reagiert. Die Zuschriften auf diesen Bericht waren so zahlreich, dass ich Ihnen leider nicht allen persönlich antworten kann. Ich bedanke mich aber ganz herzlich für Ihr Interesse und Ihre Anteilnahme am Schicksal des Herrn Genditzki.  Einen Teil Ihrer Zuschriften wird die SZ voraussichtlich Anfang nächster Woche auf ihrer Leserbriefseite veröffentlichen. (Nachtrag von Neun-x: sueddeutsche.de 11./12. März) Falls Sie sich darüber hinaus persönlich für Herrn Genditzki einsetzen wollen, bitte ich Sie, sich mit der Rechtsanwältin Dagmar Schön in Verbindung zu setzen, die die Interessen von Herrn Genditzki vertritt: Rechtsanwältin Dagmar Schön Sebastiansplatz 3 80331 München Tel. 089/28806677 info@kanzlei-schoen.de Sie können natürlich auch an den Bayerischen Staatsminister der Justiz,  Prof. Winfried Bausback, schreiben: Bayer. Staatsministerium der Justiz 80097 München winfried.bausback@stmj.bayern.de oder ihre örtlichen Landtagsabgeordneten auf den Fall ansprechen. Von Seiten der Politik wird man Ihnen entgegenhalten, dass die Staatsregierung und der Bayerische Landtag keinen Einfluss auf die Entscheidungen der unabhängigen Justiz  ausüben können. Das ist im Prinzip auch richtig. Der Fall Mollath hat aber gezeigt, dass die Staatsregierung über ihre Weisungsbefugnis an die Staatsanwaltschaften durchaus in der Lage ist, ein Wiederaufnahmeverfahren anzustoßen, wenn sie das politisch für opportun hält. Angefügt finden Sie den Artikel aus der SZ als pdf. Das gibt Ihnen die Möglichkeit, den Text auch unkompliziert an Freunde und Bekannte weiterzugeben. Ich bedanke mich nochmals für Ihr Interesse und verbleibe   Mit freundlichen Grüßen Hans Holzhaider ­­­­­­­­­Dr. Hans Holzhaider Gerichtsreporter Süddeutsche Zeitung Hultschiner Str. 8 81677 München Tel. 089/2183-478 Fax 089/2183-96478" --84.147.52.159 13:34, 8. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Die Münchner Justiz hat in dieser Sache in den beiden "Durchgängen" zwei verschiedene Sachen falsch gemacht: 1) Im ersten Durchgang hat die Kammer des Landgericht München II unter dem Vorsitz von Ralph Alt vor allem falsch gemacht den Punkt Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes (Deutschland). Die Kammer hat den nach § 265 StPO zwingend erforderlichen richterlichen Hinweis unterlassen. Diese Entscheidung wurde ja auch deswegen richtigerweise aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des LG II zurückverwiesen.

2) Im zweiten Durchgang hat sich indes die 4. Strafkammer des LG II schlicht und ergreifend einer gemeinschaftlichen Rechtsbeugung gem. §§ 339, 25 II StGB strafbar gemacht. Holzhaider stellt ja in seinem Artikel sehr schön die Parallelen zum sog. Pistazieneisfall dar. Die Rötung habe ich übrigens absichtlich gesetzt, der Pistazieneisfall ist nämlich durchaus ein Gegenstand für einen WP-Artikel. In diesem Zusammenhang noch ein paar Worte zum Stichwort "Schweretheorie": Wenn man den Artikel von Holzhaider und dort den Vergleich zum sog. "Pistazieneisfall" nachliest, stellt man fest, dass in Holzhaiders Artikel sehr überzeugend dargetan ist, dass die Richterinnen der 4. Strafkammer des Landgerichts München II seinerzeit sehr wohl auch den subjektiven Tatbestand des § 339 StGB erfüllt haben.--84.147.52.92 09:53, 11. Apr. 2017 (CEST)Beantworten