Diskussion:3G-Regel

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von R2Dine in Abschnitt Januar 2002
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Angebliche Überschneidung mit Artikeln zu 1G und 2G

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Hallo, Mike Krüger, eine überarbeitungsbedürftige Überschneidung liegt nicht vor. 3G ist die Grundregel, von der sich die 2G- und die 1G-Regelung ableiten; sie sind nur im Zusammenhang verständlich. Die 2G- und 1G-Artikel sind verlinkt. Dort fehlen allerdings Erklärungen bzw. Begründungen zu den fraglichen Regelungen, gerade auch im Hinblick auf Abweichungen von 3G. Die 2G- und 1G-Artikel sind strenggenommen redundant. R2Dine (Diskussion) 21:13, 16. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Hallo, nochmal, da vor allem der 2G-Artikel langsam wächst, würde bei einer Zusammenlegung mit dem hiesigen Artikel wohl bald über eine Auslagerung diskutiert. Dann kann man auch gleich zwei eigenständige Artikel behalten. Grüße, R2Dine (Diskussion) 09:14, 19. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Bearbeitung von Lämpel am 19.12.2021

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„Die 2G-Regel bietet mehr Sicherheit als die 3G-plus-Regel“ ist eine unbelegte Tatsachenbehauptung, die keiner der angegebenen Quellen zu entnehmen ist. Definiere „Sicherheit.“ Inwiefern bietet 2G „mehr Sicherheit“ als 3G-plus? Welche wissenschaftlichen Quellen belegen das? 1G ist nicht „mehrdeutig,“ die gesetzliche Reglung vielmehr eindeutig. Auch zu dieser (falschen) Tatsachenbehauptung fehlt ein Beleg. Bei erneuter unbelegter Änderung gibt's eine VM. R2Dine (Diskussion) 17:02, 19. Dez. 2021 (CET) P.S. Und zum Thema edit war schließt Du mal wieder von Dir auf andere.Beantworten

Genesenen- und Geimpftenstatus

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Hier fehlt eine Information zur zeitlichen Begrenzung des Genesenenstatus. Beispielsweise soll dieser Status in Deutschland auf 3 Monate begrenzt sein (bzw. begrenzt werden); Sachsen wendet diese Begrenzung aber nicht auf doppelt Geimpfte an (vgl. [1] und [2]). Außerdem wird eine Johnson & Johnson Impfung nur noch als eine einzige Impfung angesehen und soll alleine nicht mehr für 2G ausreichen (vgl. [3]). --Carolin 14:24, 23. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Hallo, Carolin, im Artikel wollte ich vor allem die verschiedenen Varianten gegeneinander abgrenzen und darstellen, welche epidemiologischen Argumente es für 3G/2G/1G gibt. Wer im Rechtssinn geimpft, genesen oder getestet ist, ergibt sich aus der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Dort steht auch etwas zur verkürzten Geltungsdauer des Genesenennachweises. Den Abschnitt dazu habe ich in der Gliederung jetzt vorgezogen. Viele Grüße, R2Dine (Diskussion) 15:26, 23. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Hallo R2Dine, danke für die schnelle Reaktion. In dem von dir genannten Abschnitt fehlt allerdings derzeit noch die Information über die Ausnahme in Sachsen. Jedenfalls: Mir geht es hier bei meiner Nachfrage auch darum, dass diese Dinge etwas leichter auffindbar sind. Hierfür könnte eventuell zusätzlich ein Lemma Genesenenstatus als Weiterleitung dorthin angelegt werden – oder auch eine Begriffsklärungsseite, falls es für D, A, CH eigene Ziel-Abschnitte gäbe. Und die Informationen zu über Johnson & Johnson sind vermutlich auch irgendwo relativ versteckt zu finden. Es ist schon ziemlich vertrackt. Danke, dass du versuchst, für Überblick zu sorgen. Viele Grüße--Carolin 15:38, 23. Jan. 2022 (CET)Beantworten
In der Tat, es suchen sicher viele Leser nach diesen Informationen, die die WP auch zur Verfügung stellen sollte. Im Interesse einer zuverlässigen Information sind mir dabei die jeweiligen Rechtsgrundlagen sehr wichtig. In den von Dir verlinkten Artikeln steht leider nur drin, was gilt, aber nicht, wo es geregelt ist. Das finde ich als Quelle in einer wissenschaftlichen Enzyklopädie nicht optimal. Gerade um etwa Licht ins Dunkel zu bringen, möchte ich nicht einfach nur Zeitungsmeldungen abschreiben, sondern den Dingen auf den Grund gehen. Viele Grüße, R2Dine (Diskussion) 15:46, 23. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Ja, das sehe ich auch so. Die Situation ist im Moment ein wenig unbefriedigend. Es wäre gut, wenn es dazu einen Überblick seitens des RKI oder der Bundesregierung gibt/gäbe. Mir fiel einfach auf, dass diese Aspekte hier im Moment noch fehlen. Viele Grüße auch --Carolin 15:51, 23. Jan. 2022 (CET)Beantworten
In der Einleitung wird gleich im ersten Satz auf die Impf-, Genesenen- und Testnachweise verweisen. Diese Artikel könnte man corona-spezifisch ergänzen. R2Dine (Diskussion) 16:12, 23. Jan. 2022 (CET)Beantworten
Einer der treffendsten Zielartikelabschnitte wäre Digitales_COVID-Zertifikat_der_EU#Genesungszertifikat. Allerdings ist mir im Moment nicht ganz klar, inwieweit das EU-Genesungszertifikat direkt mit den veränderbaren nationalen Regelungen in Zusammenhang steht. Schwierig. --Carolin 16:18, 23. Jan. 2022 (CET)Beantworten
P.S.: Insbesondere falls D angesichts der PCR-Testknappheit entscheiden sollte, dass in D ein Antigentest für den Genesenenstatus ausreichen soll: Das passt ja kaum zum EU-COVID-Zeritifikat. Oder? Im Moment ist das ziemlich verwirrend. (Ich lass' das Thema mal für mindestens ein paar Tage liegen. Vielleicht klären Politik und Medien das in der Zwischenzeit.) Besten Gruß --Carolin 16:37, 23. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Hallo, Carolin, heute habe ich erst mal im Artikel zur COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung die Begriffe geimpfte, getestete, genesene Personen durch Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmungen ergänzt. Inwiefern die VO für den Artikel zur 3G-Regel von Bedeutung ist, muss ich weiter recherchieren. Deshalb habe ich außer den Rechtsgrundlagen im IfSG hier nur die Varianten stehen gelassen, den Verweis auf die SchAusnahmV aber rausgenmmen. Das soll nur der Übersichtlichkeit bzw. Verständlichkeit dienen. Wo man die von Dir erwähnten Details unterbringen könnte, weiß ich jetzt auch noch nicht. Leider gibt es herzlich wenig Sekundärliteratur. Da bleibt noch genug zu tun :) R2Dine (Diskussion) 13:26, 24. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Ja, deine Änderungen im Artikel SchAusnahmV schaffen dort schon einmal eine gute Struktur. (Falls die Festlegungen dort nicht für die 2G- und 3G-Regeln maßgeblich sein sollten, dann müsste man dort wieder einen erklären bzw. verlinken…) Hoffentlich lassen sich die Knoten bald doch noch etwas entwirren. Und ja, Sekundärliteratur wäre geeigneter. Oder aber ein vernünftiger Überblick seitens der Bundesregierung. Immerhin hat die Koalition ja erklärt, dass sie Gesetzesänderungen erläutern will. --Carolin 14:09, 24. Jan. 2022 (CET)Beantworten

Hallo R2Dine, zur Info: Die Gesundheitsminister der Länder haben am 31. Januar dafür gestimmt, dass die Impf- und Genesenenregeln künftig wieder durch die Bundesregierung und das Parlament festgelegt werden, siehe hier. Es ist daher eine erneute Änderung der SchAusnahmV zu erwarten. --Carolin 07:30, 2. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Danke für die Info! Das behalte ich im Auge. Einen schönen Tag wünscht Dir R2Dine (Diskussion) 09:35, 2. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Januar 2002

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Hallo liebe Community,

im Text steht Im Januar 2002 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auch die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften[...]. Ist vielleicht 2022 gemeint? :)

Grüße, --PantheraLeo1359531 😺 14:00, 21. Feb. 2022 (CET)Beantworten

So ist es :) R2Dine (Diskussion) 14:18, 21. Feb. 2022 (CET)Beantworten