Diskussion:AVNOJ-Beschlüsse/Archiv/2005

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Beschlüsse vom 21.11.1943

Frage zu folgendem Satz:

Am 21.11.1943 wurden vom AVNOJ in Jajce mehrere Verfügungen verabschiedet, die die Aberkennung der Bürgerrechte der Deutschstämmigen und Enteignung bedeuteten.

In diesem Text zu den AVNOJ-Beschlüssen steht (ganz unten, bei den Fußnoten), dass obenstehendes zwar immer wieder geschrieben/behauptet wird, dafür aber offenbar kein Beleg existiert (kein authentisches Schriftstück, kein jugoslawisches Amstblatt o.ä.). Kann der Autor, der das im Artikel geschrieben hat, eine fundierte (belegte) Quelle dafür nennen?

Um Mißverständnissen vorzubeugen: mir geht es nicht darum die "AVNOJ-Beschlüsse" wegzureden, sondern um Präzision. Es besteht ein Unterschied, ob, wie hier behauptet, allen Deutschstämmigen pauschal die Bürgerrechte aberkannt werden, oder ob das, wie in den belegten Beschlüssen vom 21.11.1944 auf jene "Personen deutscher Volkszugehörigkeit außer dem derjenigen Deutschen, die sich in den Reihen der Nationalen Befreiungsarmee und der Partisaneneinheiten Jugoslawiens gekämpft haben oder die Staatsangehörige neutraler Staaten sind, die sich während der Okkupation nicht feindlich verhalten haben" beschränkt war. --Tsui 21:22, 16. Nov 2005 (CET)

Hi Tsui, ich bin zwar nicht der fragliche Autor, und ich weiß auch nicht, ob ein wirklich direkter Beleg für den exakten ursprünglichen Wortlaut erhalten ist, aber:
  1. Die Aberkennung der Bürgerrechte Deutschstämmiger wurde nach Bildung Titos provisorischer Koalitionsregierung und dann nochmal nach Konstituierung der Volksrepublik durch verschiedene Gesetze bekräftigt, die mindestens bis zum Zerfall Jugoslawiens geltendes Recht geblieben sind und entsprechend leicht verifizierbar sein sollten. Diese Gesetze wurden vom Gesetzgeber ausdrücklich als "Interpretation" der AVNOJ-Beschlüsse bezeichnet. Zumindest der jugoslawische Gesetzgeber hat also offenbar nicht daran gezweifelt, dass diese Beschlüsse genau das vorsehen, was der Artikel behauptet.
  2. Technisch gesehen wurden tatsächlich nicht allen Deutschstämmigen pauschal die Bürgerrechte aberkannt: Deutschstämmige, die sich aktiv am Widerstand beteiligt hatten, waren ausgenommen. Deutschstämmige, die entweder schon vor oder spätestens während der deutschen Besatzung dazu übergegangen waren, sich als Angehörige des slowenischen, kroatischen oder serbischen Volks zu deklarieren, oder die eine Ehe mit einem Angehörigen eines dieser Völker geschlossen hatten, waren auch ausgenommen, Allerdings auch nur dann, wenn sie sich nicht doch irgendwie der Kollaboration verdächtig gemacht hatten. Ich habe keine harten Zahlen, aber diese Ausnahmen dürften grob geschätzt zwei deutschstämmige Frauen, drei deutschstämmige Männer und vier deutschstämmige Meerschweinchen betroffen haben.
Beide Fragen, kurz gesagt, sind meinem Dafürhalten nach irgendwie akademisch. --Georg ♪♫♪ 05:10, 17. Nov 2005 (CET)
Hallo Georg, danke für die Antwort. Worum es mir geht, ist (für den Artikel) einen Überblick über die Entwicklung der AVNOJ-Beschlüsse zu schaffen. Also zuerst jene vom Nov. 1943, dann jene vom Nov. 1944 und schließlich deren Übernahme in Gesetzestexte ab 1945. Die Erlässe von 1944 scheinen mir gut belegt (d.h. es liegen authentische Originaltexte vor) zu sein. Bei denen aus dem Jahr 1943 ist die Lage, soweit ich das bislang überblicken kann, nicht so eindeutig. --Tsui 12:11, 17. Nov 2005 (CET)