Diskussion:Abdullah Ahmed Abdullah
Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Horst Gräbner in Abschnitt "Ermordung"
"Ermordung"
[Quelltext bearbeiten]Welches Mordnnerkmal ist erfüllt? Woher kommt diese rechtliche Wertung? --2003:E7:B706:49D6:7DAE:52D1:2EF5:FD74 11:06, 14. Jun. 2024 (CEST)
- Wie soll es den genannt werden? Hinrichtung? (nicht signierter Beitrag von Falkmart (Diskussion | Beiträge) 11:33, 14. Jun. 2024 (CEST))
- Vielleicht getötet? 2003:E7:B706:499A:A439:AC13:5427:6D6C 08:30, 7. Jul. 2024 (CEST)
Was soll denn das ständige zurücksetzen? Es könnte hier ja einfach mal jemand ein Gutachten eines Juristen verlinken, aus dem hervorgeht, welches Mordmerkmal denn nun erfüllt ist. Habgier? Zur Befriedigubg des Gesxhlechtstriebs? Und bitte keine theiriefinderische Behauptung eines Wikipddia-Autoren.
- Gilt nicht bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung der Täter (also der angebklichen Mörder) sowieso die Unschuldsvermutung? 2003:E7:B706:499A:3828:6754:58BE:D51D 14:06, 7. Jul. 2024 (CEST)
- Gemeinhin wird als Mord die vorsätzliche Tötung eines Menschen bezeichnet. Dass der Anschlag auf Abdullah Ahmed Abdullah mit dem Vorsatz verübt wurde, ihn zu töten, d. h. zu ermorden, steht wohl außer Zweifel.
- Aber wenn du „rechtliche“ Bedenken gegen das Wort „ermordet“ hast, dann kann es auch durch das Wort „gelyncht“ ersetzt werden: „Als Lynchjustiz [ˈlʏnç-, ˈlɪnç-] wird das widerrechtliche Verurteilen und die vollendete oder versuchte außergesetzliche Tötung von tatsächlichen oder vermeintlichen Straftätern, Beschuldigten oder Verdächtigen ohne richterliches Urteil bezeichnet.“ --Horst Gräbner (Diskussion) 16:07, 7. Jul. 2024 (CEST)
- Gilt nicht bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung der Täter (also der angebklichen Mörder) sowieso die Unschuldsvermutung? 2003:E7:B706:499A:3828:6754:58BE:D51D 14:06, 7. Jul. 2024 (CEST)
Gezielt getötet. Das trifft es doch. Dass der Mann vorsätzlich getötet wurde, steht ausser Feage, aber ermordet? Das müssen Juristen beurteilen, ehe sich Wikipedia ein Urteil erlaubt. Ist Theoriefindung. (nicht signierter Beitrag von 2003:e7:b706:499a:9de:fc5:1f28:c84d (Diskussion) 18:10, 7. Jul. 2024)
- Also dann: „Lynchmord“! Das steht dann außer Frage, da dieses Wort nicht juristisch, sondern rein faktisch zu definieren ist (siehe vorstehende Defintion der Lynchjustiz bzw. den verlinkten Artikel). --Horst Gräbner (Diskussion) 18:45, 7. Jul. 2024 (CEST)