Diskussion:Abfertigung
Hier noch was zur Bedeutung des Check-In:
Der Check-In entspricht einer verbindlichen In-Anspruchnahme des Fluges. Wenn man bei einem Flug nicht eincheckt, kann man vom Veranstalter die Flughafengebühren zurück verlangen. Ist man eingecheckt, muss man sie auf jeden Fall bezahlen.
Quelle: http://www.billig-flieger-vergleich.de/news/article0268.html
Kann das irgend jemand nachtragen? (nicht signierter Beitrag von 82.207.238.21 (Diskussion) 22:10, 11. Mär. 2011 (CET))
Abfertigung bei der Eisenbahn ist was anderes ...
[Quelltext bearbeiten]Im Text steht für Verkehr "die Verladung von Gütern oder Personen für den Transport und die Ausstellung notwendiger Papiere und Dokumente". Bei der Eisenbahn ist aber das "Abfertigen eines Zuges" ist die Freigabe zur Abfahrt: Da werden weder Personen verladen noch Papiere ausgestellt ... Siehe z.B. auch Abfertigungssignale von Straßenbahnen ... --Haraldmmueller (Diskussion) 11:29, 17. Dez. 2017 (CET)
- Heute mag das zutreffen, aber früher war das doch auch bei der Eisenbahn etwas komplizierter. Da gab es ja auch eine Gepäckaufgabe an speziellen Gepäckschaltern, das Gepäck wurde dann getrennt vom Reisenden in Gepäckwagen transportiert. Und der Lokomotivführer bekamm vom Stationspersonal meist noch aktuelle Infos für den nächsten Streckenabschnitt in die Hand gedrückt, etwa Langsamfahrstellen. --Firobuz (Diskussion) 16:47, 17. Dez. 2017 (CET)
- Geschenkt - auch wenn schon 1848, etwa beim Transport der Arbeiter zur Baustelle der Semmeringbahn, die Abfertigung eher dem heutigen Verständnis entsprochen hat: Die sind - ohne Gepäck - einfach eingestiegen, dann wurde der Zug durch den Stationsvorstand "abgefertigt", und los ging's ... Trotzdem: Hier sollte der heutige Begriff erklärt werden, der eben z.B. auch eine einfache Abfertigung durch ein Lichtsignal umfasst. --Haraldmmueller (Diskussion) 19:18, 17. Dez. 2017 (CET)