Diskussion:Abfindung
ein paar besonders hohe Abfindungen nennen
[Quelltext bearbeiten]Ich schage vor, ein paar besonders hohe Abfindungen im Artikel zu nennen:
- 2011: Herbert Lütkestratkötter Hochtief 4,08 Mio. Euro
- 2009: ca. 50 Milionen Euro für Wendelin Wiedeking (Porsche)
- 2000: etwa 30 Millionen für Klaus Esser, nachdem Vodafone Mannesmann gekauft hatte
- 2002: nach dem Ausscheiden von Thomas Middelhoff bei Bertelsmann laut Medienberichten 25 Millionen Euro
- 2006: 17 Millionen Euro an Clemens Börsig von der Deutschen Bank
--Neun-x 14:11, 20. Apr. 2011 (CEST)
Wenn das Wörtchen wenn
[Quelltext bearbeiten]Unter Arbeitsrecht steht wenn. Sollte es nicht wobei heißen? Wenn nicht, so wäre ein klarere (ausführlichere) Formulierung sinnvoll. --Mopskatze℅Miau! 15:08, 11. Feb. 2014 (CET)
- sehe ich auch so.
- ´halte allerdings den ganzen Satz für Murks.
- --Rechtswissenschaft (Diskussion) 18:08, 30. Dez. 2015 (CET)
Gliederung
[Quelltext bearbeiten]Arbeitsrecht ist auch Privatrecht, aber bitte.
--Rechtswissenschaft (Diskussion) 18:08, 30. Dez. 2015 (CET)
Eingangsdefinition
[Quelltext bearbeiten]- Die Betonung "unbestimmter Rechtsbegriff" ist technisch falsch, es sei denn, man betrachtet alle Rechtsbegriffe als unbestimmt.
- Es muss nicht ein Rechtsanspruch sein, es kann auch eine bloße Aussicht sein (vgl. Gerhard Köbler: Juristisches Wörterbuch. Für Studium und Ausbildung. 16. Auflage. Verlag Franz Vahlen, München 2016, ISBN 978 3 8006 51429: Abfindung.
Eingangsdefinition II
[Quelltext bearbeiten]Derzeitig: "Abfindung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der für gewöhnlich eine einmalige Leistung zur Abgeltung von Rechtsansprüchen bezeichnet, die meist in Form einer Geldzahlung oder der Überlassung von anderen Vermögensgegenständen abgegolten wird. Eine Abfindung in diesem Sinne ist zu unterscheiden von einfachen einmaligen Schadensersatzzahlungen (teils auch als „Abfindung“ bezeichnet), die zum Ausgleich eines Schadens (also nicht zur Abgeltung anderer Rechtsansprüche) gezahlt wird. "
- Im Vergleich mit Creifelds:
- "ist eine einmalige (meist Geld-) Leistung zur Ablösung von Rechtsansprüchen."
- fällt die sympathischere Kürze auf.
- Der 2. Satz ist m.E. nicht unbedingt richtig: auch bei einem Schaden geht es um Rechtsansprüche. Unklar ist auch, was hier "andere" Rechtsansprüche bedeuten soll. Zugegebenermaßen wird die Abfindung von Schadensersatzlesitungen bei Creifelds nicht aufgelistet.
- Eine Abfindung muss nicht "einmalig" sein, sondern kann auch in Raten erfolgen. Gemeint ist wohl eher, dass mit der Abfindung der Rechtsanpruch erlöschen soll.
- Im Arbeitsrecht wird eine Abfindung insbesondere zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes, d.h. für einen Schaden oder Nachteil, gezahlt.
- Vorschlag (der 2. Satz entfällt):
- Abfindung ist die Bezeichnung für eine Leistung, die zur Abgeltung von Rechtsansprüchen oder zum Ausgleich von Nachteilen gezahlt wird.
- --Rechtswissenschaft (Diskussion) 17:43, 27. Jan. 2019 (CET)
oder Plural
[Quelltext bearbeiten]"Aktienrecht Abfindungen werden gezahlt, wenn eine Gesellschaft in eine andere eingegliedert wird. Der Aktionär der eingegliederten Gesellschaft erhält hierfür eine Vergütung (börsensprachlich: Abfindung) in Form von Aktien der übernehmenden Gesellschaft oder bar."
Wieso "der Aktionär"? meist sind es mehrere.
Und wieso wird der Fachbegriff Squeeze-out hier nidht genannt? Ist das nicht der Hauptartikel? --88.153.240.29 06:01, 16. Feb. 2024 (CET)