Diskussion:Abgeschlossenheit (Bauwesen)

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von 178.13.142.23 in Abschnitt Grundlage der Abgeschlossenheitsbescheinigung
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Grundlage der Abgeschlossenheitsbescheinigung

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Achtung: Die Behörde, die die Abgeschlossenheit bescheinigt prüft nicht die Baugenehmigung. Sie bescheinigt die Abgeschlossenheit auf der basis der eingereichten Pläne. Die Prüfung, ob diese der Realität entsprechen oder baurechtlich genehmigt sind gehört nicht zum Inhalt der Bescheinigung. (nicht signierter Beitrag von 178.13.142.23 (Diskussion) 18:02, 24. Mär. 2013 (CET))Beantworten