Diskussion:Abgeschlossenheitsbescheinigung

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 91.12.242.238
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Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen gem. § 7 Abs. 4 Nr. 2 und § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes vom 19. März 1974

findet man hier:

https://pdf.form-solutions.net/servlet/com.burg.pdf.FillServlet?sid=m36NhArcZ86tt84gM6Q2ZPvH4H1Thx&x=j.pdf

Ich halte es für ungünstig, das Wort "Objekt" für ein einzelnes Wohnungs- bzw. Teileigentum zu verwenden, da man (im Kontext Wohnungseigentum) mit "Objekt" gewöhnlich das ganze Gebäude bezeichnet, während eine Eigentumswohnungwohnung eher als "Einheit" angesprochen wird. Ich würde ändern, wenn Gegenmeinungen ausbleiben. --Immofried 18:56, 27. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Ich gebe meinem Vorredner Recht, hier von Einheiten statt von Objekten zu sprechen ist sicherlich zielführender, verständlicher und richtiger. [(Benutzer: Sandfires)] (nicht signierter Beitrag von 91.12.242.238 (Diskussion) 21:39, 28. Okt. 2010 (CEST)) Beantworten