Diskussion:Abmahnkosten
Mittelmässigkeit
[Quelltext bearbeiten]Ach wissen Sie, was Sie hier als Wikipedianer schreiben ist die reine Mittelmäßigkeit. In der Sache hat das LG Charlottenburg unter Az. 16 S 6/05 die Sache seit Monaten mit einem Vergleich erledigt. Diese Information ist sehr wichtig. Auf den Internetseiten von RA Dr. Bahr kann man das wunderbar nachlesen. Wenn Sie hier aus irgendwelchen Blogs abschreiben, dann halten Sie Ihre geistigen Ergüsse doch wenigstens aktuell. Wenn Sie Herrn Dr. Bahr oder anderen Experten an dieser Stelle einen Backlink geben würden, dann würden diese Ihnen in der Sache vielleicht ein paar wirklich informative Zeilen zusammenschreiben. Aber bei Ihnen herrscht der Neid über höheres Wissen und deshalb bekommen Experten bei Ihnen keinen Backlink. Leider bekommen Ihre Leser dann auch nicht das richtige Wissen. Man kann Wikipedia eigentlich nur als Verhütungsmethode gegen das fundierte Wissen im Internet bezeichnen. Es lebe die Mittelmäßigkeit. [18:57, 26. Okt. 2006 84.167.196.220]
- Vielen Dank für Ihre konstruktive Mitarbeit, doch leider führten Ihre Ausführungen nicht wirklich zu einer inhaltlichen Verbesserung des Lemmas. MfG--Heebi (Diskussion) 13:52, 12. Feb. 2019 (CET)