Diskussion:Abrufarbeit

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 88.73.221.195 in Abschnitt Tarifverträge stärker als Gesetze?
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Hat vielleicht jemand eine Quelle für den Passus "Kein Abrufarbeitsverhältnis liegt vor bei einer ungleichmäßigen Vollarbeitszeit wie zum Beispiel bei Schichtarbeit. Der § 12 TzBfG ist auch nicht auf Arbeitsbereitschaft, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sowie auf Überstunden anwendbar."? Aus dem § 12 TzBfG kann ich das nämlich nicht rauslesen.

Tarifverträge stärker als Gesetze?

[Quelltext bearbeiten]
"In Tarifverträgen können für die Abrufarbeit vom Gesetz
abweichenden Regelungen geschaffen werden, auch solche,
die für die Arbeitnehmer ungünstiger sind."

Das würde mich wundern. Das hiesse ja, dass tarifverträge die gesetze aufweichen/aufheben können!?
-- JMS 11:47, 26. Mai 2009 (CEST)Beantworten

So ist das. Deswegen spricht man auch schon mal von Tarifautonomie. grap 12:02, 26. Mai 2009 (CEST)Beantworten


Tarifautonomie ist hier jedoch das falsche Stichwort. Das TzBfG enthält einige tarifvertragliche Öffnungsklauseln, unter anderem kann die 4-Tage-Ankündigungsfrist des §12 TzBfG in einem TV zum Nachteil des AN gekürzt werden. Solche Öffnungsklauseln findet man in einigen, aber nicht allen arbeitsgesetzlichen Regelungen. (nicht signierter Beitrag von 88.73.221.195 (Diskussion) 16:02, 15. Jan. 2011 (CET)) Beantworten