Diskussion:Abschlagszahlung

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 46.125.249.125 in Abschnitt Betreff
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a conto Zahlung

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Ist die Bezeichnung a conto-Zahlung richtig oder heisst es akonto Zahlung? (nicht signierter Beitrag von 217.91.153.41 (Diskussion | Beiträge) 12:39, 18. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Bezug des Begriffes "Abschlagszahlung" auf Deutschland?

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Trifft es zu, dass der Begriff "Abschlagszahlung" in der "offziellen" Schweizer Terminologie nicht vorkommt (also in Gesetzen)? In diesem Falle müsste im Wiki-Artikel geklärt werden, dass sich dieser Begriff insbesondere auf Deutschland bezieht (und wie es mit dem Begriff in Österreich aussieht). --Luska 15:39, 15. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Nach meinem Wissen wird der Begriff in Österreich verwendet wie in Deutschland. Wie es in der Schweiz aussieht, kann ich allerdings nicht sagen. --Jreinhardt83 (Diskussion) 14:55, 4. Mai 2013 (CEST)Beantworten
Der Begriff wird in Österreich definitiv nicht so verwendet wie in Deutschland. Man würde je nach Zusammenhang von einer Teil- oder Ratenzahlung oder einer Akontozahlung sprechen. --Pepekupfer (Diskussion) 08:26, 20. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Woher kommt der Begriff, vereinbart ab dem Handschlag?, kürzer vereinbart ab Schlag,???188.22.181.192 18:04, 31. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Miete

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Nennt man das nicht auch bei den Nebenkosten für die Miete so? Das dürfte der häufigste Anwendungsfall sein und sollte deshalb auch als Beispiel erwähnt werden. (nicht signierter Beitrag von 79.210.116.143 (Diskussion) 14:48, 6. Jan. 2015 (CET))Beantworten

Begriff "Spitzabrechnung"

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In der Version https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Abschlagszahlung&oldid=72287149 stand noch der Satz Den Abgleich zwischen den inzwischen geleisteten Teilzahlungen und der tatsächlichen Höhe der Gesamtschuld nennt man Spitzabrechnung.

Stimmt das? Dann wäre es doch nicht verkehrt, den Satz wieder einzubauen. Ich habe nach "Spitzabrechnung" gesucht, und nicht wirklich eine brauchbare Definition gefunden. --84.164.102.132 22:03, 25. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Abschlagszahlungen auf ein später fälliges Gehalt

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Auch im Arbeitsrecht gibt es den Begriff "Abschlag". Ein Arbeitnehmer muss z. B. erstmal seine Leistung erbringen, erst zum Monatsultimo gibt es das Gehalt. Manche Arbeitnehmer kommen mit dem Geld nicht aus und stellen beim Chef einen Antrag auf eine Abschlagszahlung auf das Gehalt des laufenden Monats. Der Abschlag ist die Auszalung des Gehalts, für das bereits eine Arbeitsleistung erbracht wurde, das aber noch nicht fällig ist. (Ein "Vorschuss" wäre im Gegensatz zum "Abschlag" eine Vorab-Gehaltszahlung auf noch zu erbringende Arbeitsleistungen.)

Im Artikel fehlt noch ein Hinweis auf diese Bedeutung des Begriffs "Abschlag" im Zusammenhang mit Löhnen und Gehältern.

84.143.229.165 10:41, 28. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

á-conto-Zahlung

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Ist das richtig mit dem Akzent? --Digamma (Diskussion) 21:56, 9. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Der Text enthält Fehler

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Laut diesem Vortrag hat der Auftragnehmer lediglich das Recht, für in sich abgeschlossene Teile eines Werks Abschlagszahlungen zu verlangen. Das ist so nicht richtig. Abschlagszahlungen werden auf jeglichen Wertezuwachs erteilt. Der Autor verwechselt das mit der Legung von Teilumsatz. Dieser darf nach HGB für in sich abgeschlossene Teile eines Werks gelegt werden, wenn eine Teilabnahme und somit der Gefahrenübergang vorliegt. Anders bei Abschlagszahlungen. Hier wird kein Umsatz gebucht. (nicht signierter Beitrag von 80.146.228.71 (Diskussion) 12:11, 6. Okt. 2016 (CEST))Beantworten

Betreff

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Beschreibung --46.125.249.125 13:34, 19. Feb. 2023 (CET)Beantworten