Diskussion:Abschlusspunkt Linientechnik
In den Papieren die ich von meinem Internetanbieter bekommen hab stand, dass ich dem Techniker den Zugang zum "Hausverteiler für die Telefonleitungen" ermöglichen sollte was sich am Schluss als der APL herausstellte. Kann man vielleicht den Namen "Hausverteiler für die Telefonleitungen" irgendwie in den Artikel mitaufnehmen? (nicht signierter Beitrag von 188.108.221.141 (Diskussion | Beiträge) 13:16, 17. Feb. 2010 (CET))
Eigentum APL
[Quelltext bearbeiten]Vielleicht sollte man noch erwähnen, dass der APL (meines Wissens nach) Eigentum des Netzbetreibers, in D also der T-Com, ist. Wie es mit eigenen Arbeiten am APL aussieht könnte ja auch noch einen Weg hierhinein finden (a la "...ist Eigentum des Netzbetreibers; unberechtigter Zugang ist strafbar gem. § 0815"). vg --flothi 11:02, 15. Jun. 2010 (CEST)
- Die Relevanz dieses Aspekts kann kaum überschätzt werden, immerhin stellt so eine Box mit Schneidklemmleiste einen nicht unerheblichen Wert dar. Außerdem bieten sich einem Kriminellen hier schwere Betrugsmöglichkeiten, er könnte über die nicht beschalteten Adernpaare kostenlos telefonieren und surfen... --Impulseigenzustand (Diskussion) 05:38, 30. Apr. 2013 (CEST)