Diskussion:Abschoss

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Gerhard Kiesow in Abschnitt Nachsteuer, Zehnt
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Nachsteuer, Zehnt

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Der Artikel gefällt mir sehr gut, aber an 2 Stellen bin ich nicht einverstanden: 1. Abschoss als Erbgeld ... in Süddeutschland auch Nachsteuer. Im Dorfrecht von Allfeld (1685) heißt es: Es würdt die nachsteuer von allen und jeden, so sich hinaußbegeben, gefordert und erhoben. (= Abfahrtsgeld ). 2. Die Höhe des Abschoss' ... behielt man den zehnten Teil, den Zehnten ... . Dieser Begriff ist durch Kirchenzehnt belegt. (In obiger Quelle steht zehender pfenning). Viele Grüße--Gerhard Kiesow 16:04, 14. Mai 2008 (CEST)Beantworten