Diskussion:Abschreibung

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Wachauer in Abschnitt Abschreibungen
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Struktur des Artikels

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Also wirklich, das ist doch kein Artikel! Bitte erstmal in der Wikipedia lesen und lernen wie es andere machen bevor solch schlechte Artikel geschrieben werden. -- TomK32 16:50, 18. Jul 2003 (CEST)


So, jetzt ist es hoffentlich ein Artikel! ;) Benutzer: Sevenstar


Ich habe jetzt noch schnell die Struktur der Diskussion etwas verschönert.

Voller Fehler

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Dieser Artikel strotz vor Fehlern, außerdem werden kalkulatorische Abschreibungen des internen REWE und steuerrechtliche AfA nach den AfA-Tabellen wild durcheinandergewürfelt.


dies ist ein Wiki ... du bist herzlich eingeladen es zu korrigieren ...Sicherlich 16:56, 12. Dez 2004 (CET)

Grosse Teile der Fehler sind überarbeitet und korrigiert.


Die degressive Abschreibung ist nicht auf dem aktuellen Stand, meiner Meinung nach. Der berechnete Prozentwert beträgt 28,xx Prozent, es dürfen aber maximal 25% angesetzt werden oder irre ich? (nicht signierter Beitrag von 212.149.48.44 (Diskussion) 11:53, 30. Jun. 2010 (CEST)) Beantworten


Das Stehenlassen von 1€ Restbuchwert ist vielleicht in vielen Unternehmen gängige Praxis, ist jedoch formal falsch und widerspricht den aufgeführten Formeln. (nicht signierter Beitrag von 78.53.38.72 (Diskussion) 10:59, 5. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Ein paar Graphiken zu den Abschreibungen wären ganz nett, da man damti auf Anhieb versteht, was gemeint ist. Vielleicht kann ja jemand welche erstellen (oder mir zumindest erklären wie man das macht)


Ich hab jetzt mal ein paar Grafiken erstellt.

Die Graphiken sind wirklich schön geworden! Hätte das nicht so hinbekommen!

Warum wird ständig der Weblink zu dem Rechnungswesenforum gelöscht?

siehe Wikipedia:Verlinken ...Sicherlich Post 13:42, 11. Aug 2005 (CEST)
das ist hier aber nicht so gut! Der Link wird sehr gut von den Benutzern angenommen! Und sollte deshalb auch für die Benutzer stehen bleiben!
der link wurde von unterschiedlichen Nutzern bereits entfernt; ich habe ihn daher wieder entfernt ...Sicherlich Post 16:44, 11. Aug 2005 (CEST)
nach welchem Schema läuft das???? Wenn einer anfängt machen alle mit? Vielleicht kann das mal jemand objektv beurteilen hier der Link zu Beurteilung: http://www.rechnungswesenforum.de/afa-tabelle-2004-f28.html Die Abschreibungstabellen (Stand: 2004)
1) Das Lemma ist Abschreibung und nicht AfA, damit verfehlt der Weblink das Thema 2) Die alterungsbedingte Abschreibung ist nur eine unter vielen, damit verfehlt der Weblink das Thema 3) Die von der Finanzverwaltung vorgegebene Nutzungsdauer gilt nur für DE, damit verfehlt der Weblink das Thema 4) Die von der Finanzverwaltung vorgegebene Nutzungsdauer gilt nur steuerlich und nicht betriebswirtschaftlich, damit verfehlt der Weblink das Thema 5) Es ist ein Forum-Link, damit verfehlt der Weblink das Thema. Wie Du siehst, geht es auch richtig objektiv; Grüße von --Omi´s Törtchen ۩ - ± 08:45, 12. Jul 2006 (CEST)

moralischer Verschleiß

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nur mal eine Frage: Der Ausdruck "moralischer Verschleiß" scheint von Karl Marx zu stammen und nicht mehr sonderlich gebräuchlich zu sein. Es ist aber trotzdem interessant das sämtliche Waren und damit auch Produktionsmittel dadurch an Wert verlieren, dass neue bessere Ware zu einem niedrigeren Preis auf den Markt, kommen ohne das das eigentliche Produkt dabei durch Verschleiß oder Alterung wirklich schlechter wird (Bsp. Computer). Gibt es für diesen Effekt einen zeitgemäßen Namen in der Betriebswirtschaftlehre? Kolossos 22:01, 15. Sep 2005 (CEST)

Einen Begriff für Moralischen Verschleiss kenne ich auch nicht. Jedoch wird in der Kostenrechnung grundsätzlich mit kalkulierten Lebensdauern gerechnet. Steuerrechtlichen Vorgaben spielen dabei nur mittelbar eine Rolle, indem sie Einfluss auf die kalkulatorischen Kosten nehmen.

Das StBA spricht von wirtschaftlichem Veralten: "durch normalen Verschleiß und wirtschaftliches Veralten". Das wirtschaftliche Veralten ist also ausdrücklich in den Abschreibungen mit enthalten. --Alex1011 15:22, 19. Okt 2005 (CEST)

Abschreibung oder Absetzung

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Da sich dieser Artikel auf Abschreibungen bezieht und daneben ein - in weiten Teilen gleicher - Artikel Absetzung für Abnutzung existiert, denke ich an eine Verzahnung: Die steuerlichen Aspekte hier raus (nur ein Verweis) und im richtigen Lemma (AfA) den Mehrwert vernünftig einbauen. Einwände? Gruß -- Omi´s Törtchen 23:32, 11. Nov 2005 (CET)

Ich weiß nicht, was sich bis jetzt geändert hat. Aber die Artikel behandeln größtenteils immer noch die selben Aspekte. Man kann steuer- und handelsrechtliche Abschreibung nicht einfach trennen, da sie ja beide das selbe Ziel verfolgen und die Regelungen sich durch das Maßgeblichkeitsprinzip ja gegenseitig beeinflussen. Außerdem ist beim Umlaufvermögen von Teilwertabschreibungen die Rede, die ja wiederum auch nur steuerrechtlich zulässig sind. Demnach sollte man über die gänzliche Zusammenlegung beider Artikel nachdenken. --Trainspotter 09:37, 11. Sep 2006 (CEST)

Geometrisch-degressive Abschreibung

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Stimmt es wenn ich 10€ habe und 50% im jahr zahlen muss das ich im ersten 5€ im 2ten 2,50€ und im dritten 1,25€ zahle ?


es ist schon das doppelte der linearen abschreibung aber max. 20 % 213.23.172.42 11:15, 30. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Abschreibung auf Forderung

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Sollte dazu hier auch noch was rein oder eher unter Forderung?--Arma 17:58, 5. Apr 2006 (CEST)

degressive Abschreibung

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Ist der maximale Abschreibungsprozentsatz nicht 20 %? Wäre daher beim Beispiel der geometrisch-degressiven Abschreibung dann statt 28,57 nicht 20 % anzusetzen?

Ist es daher nicht besser, so wie es in vielen Lehrbüchern auch getan wird, gleich auf diesen Sachverhalt hin zu weisen?

Nein, denn 1) Im Artikel gibt es bereits den ausdrücklichen Verweis auf die Abschreibung nach Steuerrecht; 2) Die steuerlich max. degressive AfA ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich - eine eindeutige Aussage über die Höhe ist (für ein deutschsprachiges Nachschlagewerk) nicht möglich 3) Die steuerlich max. Höhe ist den willkürlichsten Änderungen (siehe auch aktuell wieder) unterworfen 4) die handelsrechtliche maximale Höhe wird durch das Steuerrecht nicht begrenzt --Omi´s Törtchen 15:08, 15. Mai 2006 (CEST)Beantworten

arithmetisch degressive Abschreibung

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Ich hätte da einen Vorschlag zu unterbreiten. Im Artikel steht "Der Degressionsbetrag ist der Quotient aus Anschaffungskosten und der Summe der geplanten Nutzungsjahre." Die Summe der geplanten Nutzungsjahre verwirrt etwas. Man sollte lieber schreiben (n*(n+1))/2 n= Nutzungsjahre. Denn eigentlich ist ja gemeint 1+2+3+4+5+6+7. Aber da kommt nicht jeder gleich drauf

abschreibung nach indirekter Methode

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Abschreibung nach der indirekten Methode seit 01.01.1987 verboten? kann das jemand bestätigen?

Soll seit dem 01.01.1986 durch das Bilanzrichtliniengesetz für Kapitalgesellschaften verboten sein. Ich kann kein ausdrückliches Verbot im Wortlaut des HGBs finden. Lediglich im Bilanzschema §266 HGB gibt es keine passive Wertberichtigung. Ich wäre daher auch daran interessiert, aus welcher HGB-Formulierung sich das Verbot herleitet. Kleinalrik 23:49, 16. Feb. 2012 (CET)Beantworten

weitere Anmerkkung zu arithmetisch-degressiver Abschreibung

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Außerdem basiert der erste Abschreibungsbetrag wieder auf dem doppelten Wert des linaren Abschreibungssatzes, wobei aber bereits im ersten Jahr der Abschreibung der ermittelte Degressionsbetrag von einem Basis-Abschreibebetrag (6.000€) abgezogen wird. Das könnte man für einen NICHT-WIWI wie mich ruhig nochmal erwähnen :-) Dem anderen Beitrag zur arithmetisch-degressiven Abschreibung stimme ich voll zu:

, wär ich auch nicht ohne Diskussionsforum drauf gekommen, dass das damit gemeint ist.


Also eigentlich heißt die Formel dann:  ; mit D= Degressionsbetrag, S= Anschaffungskosten, n= Nutzungsdauer in Jahren

Der Abschreibungsbetrag im ersten Jahr beträgt dann:

Damit ergäbe sich dann allgemein: --Spx329 12:34, 6. Dez. 2006 (CET)Beantworten


Formel für progressive Abschreibung

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Ich wollte gerade die Formel für progressive Abschreibung anwenden, und sie scheint mir fehlerhaft zu sein. Zunächst ist das Produkt vorn ohnehin negativ (durch n - nquadrat), benötigt daher kein Vorzeichen. Aber selbst nach Korrektur dessen stimmen Beispieltabelle und Formelergebnisse nicht überein. Für x=2 kommt 18000 heraus, nicht 18750. Ich bin nicht kompetent genug, um das zu korrigieren, könnte das jemand erledigen? --Swyzewite 11:13, 27. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Redundanzen?

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Während Digitale Abschreibung für mich noch nach eigenständigem Artikel klingt ist Absetzung für Abnutzung irgendwie recht redundant?! Bahnemann 00:31, 11. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Hmm, der eine Artikel (Absetzung für Abnutzung) beschreibt den Spezialfall der steuerrechtlich zu ermittelnde Abschreibung, der andere (Abschreibung) die allgemeine, betriebswirtschaftlich ermittelte Abschreibung. Klar gibt es Überschneidungen, aber die Beiträge sollten getrennt bleiben. Besonders bei der AfA gibt es detaillierte Vorschriften, die bei der normalen Abschreibung nicht existieren. --Omi´s Törtchen ۩ - ± 01:36, 11. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Absetzung für Abnutzung

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Wäre es nicht sinnvoll, in diesem Artikel auch die Absetzung für Abnutzung zu erwähnen? --Abdull 16:01, 11. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Tabellen im Abschnitt Arten der planmäßigen Abschreibung

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Die Grafiken und Tabellen sind wirklich schön geworden ich hätte da nur eine Frage: In allen Tabellen läuft der Restbuchwert auf 0€ hinaus. Müsste nicht eigentlich ein Restbuchwert von 1€ eingetragen werden ? 0€ würde ja heißen, dass die Maschine im Betrieb nicht mehr vorhanden ist. Danke im voraus schonmal. Gruß 217.7.151.11 12:07, 26. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Da es sich um eine Veranschaulichung eines Rechenbeispiels handelt ist 0 € richtig. Am Ende der Nutzungsdauer muss der Restwert Null sein. Der 1 € wird nur als Platzhalter bzw. Erinnerungswert im Anlagevermögen gebucht. --Trainspotter 10:54, 27. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Formel zur Berechnung des Wechseljahres

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Hallo

Wenn ich in diese Formel die Werte n=7 und p=2/7 einsetze, kommt -342 raus. Wie kommt man denn damit auf 5 Jahre? --ChristianHeldt 19:33, 11. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Hallo, du darfst nicht einfach 2/7 eingeben. Du musst mit 28
rechnen, als Prozentzahl. Da 2/7 = 0,28 ist musst, sind es
eigentlich 0,28 = 28 %.
Damit kommst du aber immer noch nicht auf die 5 Jahre, sondern
auf 4,42 Jahre
217.233.47.112 18:29, 10. Nov. 2007 (CET)magigstar (unangemeldet)Beantworten

Abschreibungen

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Ich hätte da eine Frage. Ist man als Unternehmer dazu gezwungen abzuschreiben? Gibt es da irgendwelche rechtlichen Grundlagen oder Grundsätze?

MfG Benjamin Kraft

Ja man ist als Unternehmer dazu verpflichtet "Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder die Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungenzu vermindern." §253(3) S1 HGB(i.d.F. des Gesetzes v. 25.5.2009), Quelle: "Wichtige Wirtschaftsgesetze", Verlag Neue Wirtschafts-Briefe(NWB), Herne, 23. Auflage von 2010. (nicht signierter Beitrag von 88.79.89.186 (Diskussion) 20:39, 18. Sep. 2011 (CEST)) Beantworten

Wenn man nicht abschreibt, gibt man z.Bsp. Banken bei Kreditaufnahme oder Buchprüfern ein höheres Anlagevermögen vor, als man tatsächlich hat. Man "gaukelt" damit eine höhere finanzielle Sicherheit des Betriebes vor. Ergo: Betrug. Die Rechtsgrundlage kenne ich aber nicht.

Rechtsgrundlage ist das Vorsichtsprinzip. Vgl. die Rechtsgrundlagen in Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung#Grundsatz der Vorsicht.--Wachauer (Diskussion) 06:37, 13. Jul. 2022 (CEST)Beantworten

Arithmetisch-degressive Abschreibung

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Ich würde zur Berechnung der Selben noch dazu schreiben, wie man darauf kommt. Ist für einen Unwissenden verdammt schwer herauszufinden. Habe auch gerade auf einer anderen Seite nachsehen müssen. z.B. so

  • 21000€ Anschaffung
  • 7 Jahre Nutzungsdauer
  • Berechnung:

21000€ / (7+6+5+4+3+2+1) = 750€

Danke für die Aufmerksamkeit.

Capdevila 12:06, 30. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Abschreibungsfinanzierung

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Irgendwie fehlt im Artikel etwas zum Thema Abschreibungsfinanzierung (z.B. Lohmann-Ruchti-Effekt, Innenfinanzierung) oder irre ich mich? Vielleicht sollte man hierzu was schreiben!

Änderungen 2008: die degressive Abschreibungsmethode entfällt / GWG-Änderungen

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Zum 1. Januar 2008 entfällt die degressive Abschreibung. Die GWG-Grenze fällt von 410,00 € auf 150,00 €. Aufzeichnungspflichten (besondere) entfallen komplett. Wahlrecht zur Abschreibung im Anschaffungsjahr oder wahlweise auf Zeit entfällt. Güter im Wert zwischen 150,00 € - 1.000,00 € werden in einer "Pool-Abschreibung" linear auf 5 Jahre abgeschrieben. Achtung: Abgänge werden nicht berücksichtigt, d. h. es wird weiter abgeschrieben, obwohl es die Güter im Unternehmen gar nicht mehr gibt! Bitte berücksichtigen Sie diese Änderungen bei der Verwendung des Artikels!

Heinz Pelikan Studienrat


Ab 01.01.2009 bis 31.12.2010 gib es wieder die degressive Abschreibung.

Maximaler Satz ist der 2,5 fache lineare Satz. Höchstens jedoch 25%. (nicht signierter Beitrag von 212.184.70.138 (Diskussion | Beiträge) 13:28, 17. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

Abschreibung bei vermieteten Wohnungen

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Wäre es möglich, daß ein Kundiger den Bereich Abschreibung von vermieteten Wohnungen noch in den Artikel aufnimmt. Schließlich betrifft dies in Deutschland eine große Zahl von Menschen ( Vermieter ). Danke im voraus. Rainer E. 09:14, 21. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Beginn der Abschreibung

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Ich bezweifle folgende Passage: "Beispielsweise sind bei der Anschaffung an einem Datum zwischen dem 1. Mai und dem 31. Mai acht Monate - vorausgesetzt, dass das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht - abzuschreiben."

Laut der unten genannten Quelle ist entscheidend, ob das Anschaffungsmonat mit abgeschrieben wird folgende Regelung: Anschaffung vor dem 15. des Monats> Anschaffungsmonat wird mit abgeschrieben Anschaffung nach dem 15. des Monats> Anschaffungsmonat wird nicht mit abgeschrieben http://www.rechnungswesen-verstehen.de/abschreibungen/monatgsgenaue-tagesgenaue-abschreibung.php (nicht signierter Beitrag von 212.183.98.97 (Diskussion | Beiträge) 22:01, 10. Jul 2009 (CEST))

Wenn ich das aus meinen Rechnungswesenunterricht richtig verstanden habe, ist dieses Procedere unüblich. Gängige Lehrmeinung ist derzeit, daß der Anschaffungsmonat voll anzusetzen ist. Beim Abgang des Anlagegutes hat man das Wahlrecht, den Abgangsmonat mit anzusetzen oder nicht. [Hermsen, Rechnungswesen für Bürokauffleute, S. 281, 12. Auflage 2007; 978-3-8045-6689-7} --Wendelin Kritik? 19:42, 1. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Nach deutschem EStG ist der angebrochene Monat immer voll abzuschreiben. Handelsrechtlich wird dies (obwohl die umgekehrte Maßgeblichkeit nicht mehr existiert) immer noch so gehandhabt. Kleinalrik (Diskussion) 02:09, 3. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Änderungen nach BilMog

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Hallo!

Dieser Artikel entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand des HGB. Zum Bespiel bei dem Abschnitt "Abschreibungen auf das Umlaufvermögen". Seit BilMoG ist es nun geboten die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens zuzuschreiben, wenn die Gründe der Abschreibung nicht mehr gegeben sind (§ 253 Abs. 5 Satz 1 HGB).

Ich würde es ja gerne selbst ändern nur habe ich im Moment keine Zeit dies Ordentlich zu tun ;) (nicht signierter Beitrag von 84.59.13.44 (Diskussion) 16:13, 15. Jul 2010 (CEST))

Fehler in der Tabelle?

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wie kommt man denn bei der geometrisch degressiven Abschreibung im ersten Jahr auf einen Abschreibungsbetrag von 6000 Euro, wo doch angeblich 20 Prozent von 2100 Euro abgeschrieben werden sollen? (nicht signierter Beitrag von 77.21.241.102 (Diskussion) 11:33, 15. Aug. 2011 (CEST)) Beantworten

sehe das auch als Fehler; die 6000€ kommen nur mit einer Abschreibungsrate von 28,57% zu Stande, die aber gemäss Artikel ohnehin nicht gemacht werden darf. Die richtige Tabelle müsste dann mE wie folgt sein
Jahr Abschreibung Restbuchwert
0 0,0 € 21.000,00 €
1 4.200,00 € 16.800,00 €
2 3.360,00 € 13.440,00 €
3 2.688,00 € 10.752,00 €
4 2.150,40 € 8.601,60 €
5 1.720,32 € 6.881,28 €
6 1.376,26 € 5.505,02 €
7 1.101,00 € 4.404,02 €
16.595,98 €
Habe auch ein entsprechendes Bild dazu erstellt, siehe Datei:Geometrisch-degressive-abschreibung.svg --Valio (Diskussion) 21:39, 19. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Trennung von Technik und Rechtsverweisen

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Der Artikel ist vollgespickt mit rechtlichen Hinweisen auf Deutsche Gesetze (aber keine anderen Länder). Insgesamt ist die Technik zum Abschreiben aber universal und es ist fraglich inwieweit die rechtlichen Hinweise im Artikel Sinn machen. mE sollten diese Hinweise in einem eigenen Abschnitt oder Artikel stehen (auf den verwiesen werden kann); schon alleine der Aktualität wegen. --Valio (Diskussion) 21:57, 19. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Geschichte des Abschreibungsbegriffes

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Seit wann kennt man eigentlich Abschreibungen als ergebnismindernde Kosten? Seit wann rechnet man bewußt Abschreibungen in die Herstellungs- und Selbstkosten ein? Gefühlsmäßig würde ich vermuten, daß ein Zusammenhang mit der zunehmenden Verwendung immer aufwendigerer Produktionsanlagen gegeben sein könnte, also mit der beginnenden Industrialiserung in Europa, aber das ist zu vage. Wer hat wo und wann den Begriff Abschreibungen zuerst in welchem Zusammenhang gebraucht oder gepägt? faw. (nicht signierter Beitrag von 91.53.25.73 (Diskussion) 11:47, 15. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Degressive Abschreibung noch zulässig?

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Im Artikel ist es nicht klar ersichtlich, ob die geometrisch-degressive Abschreibung und arithmetisch-degressive Abschreibung noch zulässig sind. Kann man diese noch anwenden oder ist nur noch die lineare Abschreibung und Leistungsabschreibung möglich? (nicht signierter Beitrag von 2A02:8108:9240:1148:58F8:876A:1B8D:FCA4 (Diskussion | Beiträge) 16:17, 9. Mär. 2014 (CET))Beantworten

Neugestaltung des Artikels

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bitte mal drüberschauen--LdlV (Diskussion) 17:13, 24. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Lemma

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Der Artikel ist in letzter Zeit wesentlich verbessert worden. Das Lemma ist aus meiner Sicht aber überkomplex und dürfte Nichtfachleute eher abschrecken. Ich habe es daher sprachlich überarbeitet und etwas entschlackt. Wer den Text weiterliest, findet die Informationen ja alle.--Herbert81 (Diskussion) 17:26, 27. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Lies mal den Artikel Lemma (Lexikographie). Ich gebe dir insofern recht, dass "Abschreibung", zumindest wenn man das Wort betrachtet, in erster Linie eine Verringerung des Buchwerts eines Aktivums bedeutet. Es wird eben etwas "abgeschrieben". Aber es ist eben auch eine Aufwendung (Gegenbuchung) und es ist eben auch (steuerrechtlich) eine Betriebsausgabe. Das gehört auf jeden Fall in die Einleitung. Ich würde dennoch vorschlagen, das mit der Verringerung des Buchwerts eines Aktivums gleich als Erstes zu erwähnen. --178.26.19.203 22:50, 27. Jun. 2015 (CEST) PS.: Wozu soll eigentlich der Baustein "Deutschlandlastige Artikel" hier gut sein?Beantworten
Wenn dir das so am Herzen liegt stell halt deine Vrrsion wieder her. Lohnt sich nicht, sich drswegen zu streiten.--LdlV (Diskussion) 09:37, 28. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Ok, mach ich und werde danach den Vorschlag des Wi-Ing übernehmen.--Herbert81 (Diskussion) 10:18, 28. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Da fällt mir gerade noch ein (Studium ist halt doch ein paar Jährchen und unzählige Flaschen Wein her), dass Abschreibungen nicht immer eine Minderung der Aktiva bedeutet, nur bei der direkten Abschreibung ist das so [1]. --178.26.19.203 10:37, 28. Jun. 2015 (CEST)Beantworten

Ja, ich habe daher im Abschnitt direkte versus indirekte Abschreibung die Formulierung präzisiert.--Herbert81 (Diskussion) 10:54, 28. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Was den Anfang des Artikels angeht empfehle ich mal zur Lektüre WP:WSIGA. --DWI (Diskussion) 13:37, 28. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Hab ich gelesen, aber dein Hinweis ist etwas kryptisch: Welchen Punkt meinst du genau?--Herbert81 (Diskussion) 19:33, 28. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Die Punkte Verständlichkeit und das nachfolgende "Begriffsdefinition und Einleitung". Für diesen Artikel hier empfehle ich auch die Einleitung noch weiter auszubauen. Momentan ist das nur eine Definition, man sollte die verschiedenen Aspekte auf die der Artikel eingeht mal kurz erwähnen für Leute die nur schnell einen Überblick wollen und keine Zeit oder Lust haben den recht langen Artikel vollständig durchzulesen. --DWI (Diskussion) 19:41, 28. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
WP:WSIGA sagt aber gerade: "Begriffsdefinition und Einleitung eröffnen den Artikel und leiten zum ersten Abschnitt über. Sie sollten das Lemma als Bezeichnung klären und dem Begriff nach in seiner Grundbedeutung erläutern." Bei vielen Spitzenartikeln und den in WP:WSIGA aufgeführten Beispielen besteht die Begriffsdefinition aus einem einzigen kurzen Satz. Aber du kannst dein Glück ja einmal selbst versuchen. Gruß, --Herbert81 (Diskussion) 19:48, 28. Jun. 2015 (CEST)Beantworten
Du kannst dir ja mal probeweise die neuesten Artikel ansehen die mit Exzellent oder Lesenswert ausgezeichnet wurden. Wikipedia:Lesenswerte Artikel und Wikipedia:Exzellente Artikel. Die haben alle einen recht langen Anfang. Aber inhaltlich möchte ich hier eher nichts anfassen. Zum Rechnungswesen hab ich nur die Pflichtfächer abgesessen.

impairment statt depreciation

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"Im Rahmen der außerplanmäßigen Abschreibung (englisch: depreciation) werden außerplanmäßige Wertminderungen erfasst, also solche Wertminderungen, die nicht durch die planmäßige Nutzung im Unternehmen verursacht werden." --- Muss das nicht impairment heißen (statt depreciation)? (nicht signierter Beitrag von 77.65.81.89 (Diskussion) 17:59, 16. Nov. 2015 (CET))Beantworten

depreciation scheint richtig zu sein. Wie kommst du darauf? --DWI (Diskussion) 18:05, 16. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Hier zum Beispiel:

http://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/controllingrelevante-regelungen-innerhalb-der-ifrs-41-grundlagen-des-impairment-tests_idesk_PI11525_HI3219408.html

Zitat: Der Begriff impairment bezeichnet dabei im IFRS-Sprachgebrauch eine Wertminderung, die außerplanmäßige Abschreibungen erfordert. Planmäßige Abschreibungen werden unter den Begriffen depreciation (z. B. bei Sachanlagen) oder amortisation (z. B. beim Zeitablauf vertraglicher Rechte) gefasst. (nicht signierter Beitrag von 77.65.81.89 (Diskussion) 18:08, 16. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Arithmetisch degressive Abschreibung bei Gebäuden und Gebäudeteilen

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Die Abschreibung nach §7(5)u.(5a) EStG ist keine arithmetisch degressive Abschreibung sondern eine Abschreibung nach festen Staffelsätzen, also eine Sonderform der linearen Abschreibung. Kleinalrik (Diskussion) 14:50, 23. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Abschreibung von Grundstücken

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Meines Wissens unterliegen gerade Grundstücke keinem Wertverlust / Verschleiß etc. und dürfen deshalb nicht abgeschrieben werden. Also habe ich die entsprechende Passage gelöscht. (nicht signierter Beitrag von 32.58.217.103 (Diskussion) 10:53, 13. Sep. 2016 (CEST))Beantworten

Betrifft nur deutsche Abschreibungsregeln

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Hallo, der Artikel betrifft hauptsaechlich die Rechtslage in Bundrep.de, eine Ergaenzung um die Situation in Eidgen.ch und Bundrep.at waere sehr hilfreich (zB oesterreichischer Beginn der Abschreibung nicht pro-rata sondern mit dem ersten Tag des Halbjahres der Anschaffung, zulaessige Abschreibung stiller Reserven nach Swiss-Gaap). (nicht signierter Beitrag von 84.113.242.174 (Diskussion) 13:43, 11. Mai 2020 (CEST))Beantworten