Diskussion:Absichtserklärung
c.i.c.?
[Quelltext bearbeiten]Kann es sein, dass der LoI möglicherweise auch zur Erleichterung der Beweisführung bei einer cic aufgesetzt wird? Wenn ja, wäre es doch erwähnenswert. Michael
- Guter Hinweis. M.E. stärkt ein LOI die Forderungen, die sich auf ein CiC stützen -- obwohl es grundsätzlich schwer sein dürfte, aus Vorverhandlungen Vertragshaftungen abzuleiten. Abrev 20:01, 24. Sep 2006 (CEST)
- Ich bin ja nicht so firm, was das Einfügen von Absätzen hier in der WP angeht. Wenn man das also aufnehmen will, müsste das jemand anderes mal machen. Außerdem dachte ich in Bezug auf die cic z.B. daran, dass sich durch einen LoI die Beweisführung bei SE-forderungen aus abgebrochenen Vertragsverhandlungen (wie der Name "cic" ja schon sagt) erleichtern lässt, wenn man Einblicke in die Geschäftsbücher erhalten hat, die Verhandlungen abbricht und die gewonnenen Informationen dann gewinnbringend einsetzt. Soll ja öfters mal vorkommen. Also so wie z.B. in § 4 Nr. 9 lit. c UWG. --Badfish
Siehe-auch-Löscher entfernte das Beispiel International Commission On Holocaust Era Insurance Claims#Memorandum of Understanding mit der Bemerkung : "Beispiel Holocaust raus, da willkürlich. Weitere Beispiele finden sich unter "Links auf diese Seite". Das verleitet zum Sinnieren darüber, was willkürliche von unwillkürlichen Beispielen unterscheidet. Und was bedeutet wohl der Verweis auf "Links auf diese Seite" ??? --217.83.112.12 00:28, 26. Okt. 2006 (CEST)
Der Beitrag ist mit Vorsicht zu geniessen / Zusammenlegung von Absichtserklärung und LOI ist falsch
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel beleuchtet nur einen Teilaspekt, wie LoI zu verstehen und insbesondere zu verwenden ist.
Die Aussage, ein LoI sei zwar rechtlich nicht verbindlich ist extrem riskant. Richtig ist: ein LoI sollte in aller Regel so formuliert sein, dass er nicht oder teilweise rechtsverbindlich ist.
Falsch wäre aber der Schluss, dass der LoI nicht auch so formuliert werden kann, dass sich sehr wohl Rechte und Pflichten ergeben. Das ist mitunter sogar gewollt, wenn es darum geht, einen Auftrag zu Vorarbeiten zu erteilen, die dann bis zu einer gewissen Höhe erstattet werden.
Auch denkbar ist, dass nur bestimmte Kriterien als aufschiebende Bedingung für einen Vertragsschluss aufgenommen werden (z.B. "Wir beabsichtigen, Ihnen den Auftrag für die Subunternehmerleistungen zu erteilen, vorbehaltlich der Zuschlagserteilung durch unseren Kunden.") In einem solchen Fall wird der LoI rechtsverbindlich. Ein Zurückziehen, weil man es sich anders überlegt hat wird dann schwierig. Hier droht die Haftung aus der (mittlerweile gesetzlich normierten) c.i.c.
In der Praxis ist sowas alles in LoI zu finden. Ob das Sinn der Sache ist, steht auf einem anderen Blatt. In unserem Deutschen Rechtssystem ist der Begriff Letter of Intent eine zwar gebräuchliche aber dennoch leer Hülle. Auch sonst ist der LoI meines wissens nirgends legaldefiniert.
Von der Verwendung eine LoI rate ich ohne sachverständigen Rat dringend ab!
- Stimmt in weiten Teilen. Den Abschnitt "Bestandteile einer Absichtserklärung" sollte man m.E. löschen, da er als eine (unvollständige) Anleitung mißverstanden werden könnte. --Langsammerker 19:54, 13. Dez. 2007 (CET)
- Der Artikel ist letztlich falsch, soweit er LOI und Absichtserklärung zusammenlegt. Denn beim LOI handelt es sich um einen verbindlichen Vorvertrag und gerade nicht um eine unverbindliche Absichtserklärung, vgl. Palandt, vor § 145 Rn. 20 ff. --GrafLukas 15:04, 15. Mär. 2011 (CET)
Schreibweise MOU oder MoU
[Quelltext bearbeiten]Es handelt sich um einen englischen Begriff, der daher auch englisch geschrieben werden sollte. Die Regel lautet: Abkürzungen, die wie ein Wort gesprochen werden (in diesem Fall Englisch "mow"), werden in Groß- und Kleinbuchstaben geschrieben. Abkürzungen, die in Einzelbuchstaben ausgesprochen werden ("emm-oh-you"), sind komplett in Großbuchstaben zu schreiben. Shenhemu (Diskussion) 21:11, 19. Jun. 2015 (CEST)