Diskussion:Absorptionsprinzip
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Stephan Klage in Abschnitt Beispiel: "(...) mit einem Messer (...)"
Beispiel: "(...) mit einem Messer (...)"
[Quelltext bearbeiten]Bei einem Messer handelt es sich um einen gefährlichen Gegenstand, daher wäre hier § 224 StGB anzuführen.
- Richtig, geklärt. --Stephan Klage (Diskussion) 16:53, 5. Apr. 2021 (CEST)