Diskussion:Absperrung (Straßenverkehr)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 77.3.106.81
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Blinkleuchten in Warnleuchten geändert. Blinklicht ist in Deutschland laut "TL-Warnleuchten" niemals zulässig. Höchstens in Form eines Aufbaulichtes bei Fahrbahnverschwenkungen, dann aber auch nur in gelb. (nicht signierter Beitrag von 84.132.138.118 (Diskussion) 13:16, 19. Jul 2012 (CEST))

Was der Bereich für Absperreinrichtungen zusammenhängt, haben "Hubkörpersperren", für das Erste nichts mit Risikobereichen zu tun,..es ist oft Kostengünstiger, natürlich auch Ästhetischer.

Was hier gemeint ist, sind die versenkbaren Poller, welche Ihr des Öfteren seht, ob es sich um eine Absperrung für Kritische/ Risikofälle handelt, auch handeln muss, wird dann ermittelt.

Zudem ist deren Widerstand auch Höher, Diese Poller kann man sich auch bei der Fa. Bohrmeyer & Schuster oder ATTAS ansehen.--77.3.106.81 10:01, 9. Aug. 2020 (CEST)Gruß BanjoBeantworten