Diskussion:Abtei

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Assenmacher in Abschnitt Weiterleitung von Abtshof auf Abtei
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Diskussion von Abbey (Irland)

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Überarbeiten

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Der Artikel segelt m.E. unter falscher Flagge. "Abbey" heißt ja nichts anderes als Abtei. Die Einleitung ist also irreführend. Vielleicht sollte man die Einleitung streichen und den Artikel nach Klöster in Irland oder Frühmittelalterliche Ordensgeschichte in Irland verschieben.

Zum zweiten ist etwas unklar, ob das nun ein kunst/architekturgeschichtlicher oder historischer Artikel sein will. Beides ist möglich, aber der Artikel sollte in der Hinsicht strukturierter sein. So macht es den Eindruck, als sei es den Mönchen hauptsächlich an der Verbreitung von Architekturstilen gelegen gewesen :) --Fb78 11:49, 23. Dez 2005 (CET)

Mönchskirche vs Bischofskirche

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In dem Abschnitt „Bischofskirche“ heißt es: Die Synode von Rathbreasail im Jahre 1111 ordnet die irische Mönchskirche und lässt eine erstmals von Bischofen geleitete Staatskirche entstehen. Das ist nicht mehr der aktuelle Stand der Forschung. Ich empfehle hierzu folgende Lektüre, die ausführlich nachweist, dass diese über lange Zeit gepflegte Hypothese nicht mehr zu halten ist:

Entsprechend ist auch der Begriff der „Mönchskirche“ nicht mehr angemessen und das ganze Lemma ist damit, so fürchte ich, in Frage gestellt. --AFBorchert 09:23, 8. Feb 2006 (CET)

Umwandlung in Redirekt auf Abtei

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Abbey bedeutet Abtei, es gibt keinen Unterschied zwischen einer Abbey in Irland und einer auf dem Kontinent. Der Autor hat offensichtlich keine Ahnung, was Regularkanoniker und Mönchsorden bedeuten, denn alle katholischen Klöster werden entweder von Mönchsorden oder von Regularkanonikern geführt, in Irland und anderswo - tertium non datur. Damit entfällt die Rechtfertigung für das Lemma. Der Inhalt des Artikels passt auch in keinster Weise unter das Lemma (ebenfalls typisch für den Autor), denn es beschreibt partiell die Geschichte der katholischen Kirche in Irland unter besonderer Berücksichtigung von Klöstern und partiell die Architekturgeschichte klerikaler Bauten in Irland. Beides aber so stümperhaft, dass eine Löschung sinnvoller ist als es zu überarbeiten. Und dann zur vermeintlichen Quelle: Die ist erstens wie so oft verfälscht, Eintrag im Katalog der British Library: Der Name des angeblichen Autors ist falsch (Herausgeber ist Brendan O’Neill, der angegebene James Stevens Curl hat nur die Einführung geschrieben), das Jahr der Verröffentlichung ist falsch (2002 statt 2003), und als Quelle für die grundlegende Behauptung, dass Abteien in Irland etwas anderes wären als im Rest der katholischen Welt, taugt es auch nichts, da es sich um einen Architekturführer handelt. Fazit: Der Autor hat wie so oft einfach drauflos geschwafelt, dieser Artikel ist wertlos und wenn nicht gegenteilige Argumente kommen, werde ich ihn kurzfristig wieder in einen Redirect auf Abtei umwandeln. --h-stt !? 23:10, 26. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Bereits der erste Satz deutet das umfassende Wissen des Autors über Irlands Situation an und ist lendent formuliert. JEW 11:58, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten


Obwohl dass Thema JEW immer schnell eskalliert und persönlich wird, sollte es darum gehen die Sachfragen zu klären, was wir hoffentlich ganz unaufgeregt tun können. Sehen wir uns doch mal folgende Absätze aus zwei unserer Artikel an:

  • „Eine Abtei (von lat. abbatia) ist ein Kloster, dem ein Abt oder eine Äbtissin vorsteht. Für gewöhnlich besitzen lediglich die Mönchsorden und Regularkanoniker der Katholischen Kirche Klöster im Range einer Abtei.“
  • „Eine irische Abbey (von lat. Abbatia – dt. Abtei) ist ein Kloster, dem ein Abt oder eine Äbtissin vorsteht. Diese Situation ist spezifisch irisch, denn für gewöhnlich kommen lediglich den Mönchsorden und Regularkanoniker der röm. Katholischen Kirche Klöster im Range einer Abbey zu.“

Es ist also Dasselbe. Auch in GB gibt es Abteien (nenn es Abbey) für die das Gleiche gilt. Da ist nichts „spezifisch irisch“.

In diesem Artikel geht es weiter mit:

  • „Die irische Abbey ist daher, völlig anders als kontinentale Abteien auch ein Spiegelbild der Architektur- und Kirchengeschichte der Insel.“

Das gilt auch für alle anderen Länder. Das einzig spezifisch irische ist, dass irische Bauwerke auch eine irische Geschichte haben. Aber selbst da verschwimmen die Grenzen, was die im Artikel genannten Verflechtungen mit England und Rom ja zeigen.

Im Folgenden werden dann, m.E. willkürlich teilweise Selbstverständlichkeiten aus der irischen Geschichte „dahingeworfen“ wie zB. die Tatsache, dass irgendwann die Gotik begann, oder sich mit dem Einfall der Wikinger die Machtstruktur änderte. Das hat was mit irischer Geschichte zu tun, nicht mit einer bestimmten kirchlichen Einrichtung, die über die ganze Welt verbreitet ist. Zu weiteren sachlichen Mängel im Artikel (z.B. Mönchskirche/Bischofskirche) haben sich h-stt und AFBorchert ja schon geäußert. Wenn man die relevanten Stellen, die hier nicht hingehören in Geschichte Irlands ausgliedert, bleibt von diesem Artikel aber nichts mehr übrig. Daher scheint h-stts redirect eine echt sinvolle Maßnahme zu sein. Grüße! --Wicket 20:06, 27. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Ich verweise nach ein paar Tagen Abwesenheit auch hier nochmal auf den bestehenden Artikel Keltische Kirche und werde diesen Artikel sehr bald wieder in einen Redirect umwandeln, wenn nicht noch inhaltliche Argumente kommen, warum das Lemma als eigenständiger Artikel bestehen soll. --h-stt !? 20:56, 30. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Neben der Abbey existieren in Irland die Begriffe Friary (Mönchskloster - wie Ross Errilly) und Priory (Propstei). Dämmert es jetzt? JEW 09:54, 31. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Abbey vs Priory vs Friary

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Ich darf aus der Einleitung zu diesem Lemma zitieren:

Eine irische Abbey (von lat. Abbatia - dt. Abtei) ist ein Kloster, dem ein Abt oder eine Äbtissin vorsteht. Diese Situation ist spezifisch irisch, denn für gewöhnlich kommen lediglich den Mönchsorden und Regularkanoniker der röm. Katholischen Kirche Klöster im Range einer Abbey zu. Die irische Abbey ist daher, völlig anders als kontinentale Abteien auch ein Spiegelbild der Architektur- und Kirchengeschichte der Insel. Neben der Abbey existieren in Irland die Begriffe Friary (Mönchskloster - wie Ross Errilly) und Priory (Propstei).

Dies ist aus meiner Sicht völlig unzutreffend. Es gibt keine begrifflichen Unterschiede hier zwischen Irland und dem Rest der Welt. Ich möchte dies zur Klarheit etwas weiter ausführen:

Eingeschoben
Beginn einer Liste von unter Staatlichem Schutz stehenden Gebäuden in Irland:
Abbeyshrule, Co Longford Cistercian Abbey
Adare, Co Limerick Abbeys,
Annaghdown, Co Galway Churckes and Priory
Ardfert, Co Kerry Cathedral, Churches and Franciscan Friary
Ardnaree, Co Mayo Augvstiman Friary
Askeaton, Co Limerick Castle and Franciscan Friary
Athassel, Co Tipperary Aagustinian Abbey
Athcnry, Co Galway Castle and Dominican Friary
Ardnaree Friary
Ballindoon, Co Sligo Dominican Friary
Ballinskelligs, Co Kerry Augustinian Monstery
Ballintubber, Co Mayo Augustinian Abbey
Ballybeg, Co Cork Augustinian Friary
Baltringlass, Co Wickle w Cistercian Abbey
Bective, Co Meath Cistercian Abbey
Boyle, Co Roscommon Cistercian Abbey
Bridgetown, Co Cork Augustinian Priory
Burrishoole, Co Mayo Dominican Friary
Buttevant, Co Cork Franciscan Friary 51-52
Callan, Co Kilkenny Church, Augustinian Friary
Canon Island, Co Clare Augustinian Abbey
Cashel, Co Tipperary 'S( Patrick's Rock', Dominican Abbey and Cistercian Abbey
Castlelyons, Co Cork Dominican Friary
Church Island, Valentia, Co Kerry Early Christian Monastery 12, 13 (Fig. j),
Claregaiway, Co Galway Franciscan Friary
ich hoffe das reicht erst mal JEW 10:00, 2. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Ja...und??? Glaubst Du etwa, Abbeys, Priories und Friaries würde es außerhalb von Irland nicht geben??? Ich wiederhole: Es gibt hier keine Besonderheit in Irland. Muss ich jetzt mit einer umfangreicheren entsprechenden Liste aus England kontern, um diesen Punkt zu verdeutlichen? --AFBorchert 14:15, 2. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Was ich glaube ist unwichtig. Du sagst mir welche Klöster in Deutschland oder sonstwo Probsteien waren und welche Form der "Friary" auf dem Kontinent entspricht, und komme mir bitte nicht mit irgendwelchenm Einsiedeleien, denn baulich ertsprechen sich Friary und Abbey im wesentlichen. JEW 15:33, 2. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

OK, hier sind Beispiele:
  • England: Priory of Barnwell, Augustiner, Regular-Kanoniker, 1092
  • England: Priory of St. Botolph's in Colchester, Augustinger, Regular-Kanoniker, 1093
  • England: Priory of St. Mary in Carlisle, Augustiner, Regular-Kanoniker, 1102
  • England: Coventry Friary, Franziskaner, 1234
  • England: Newcastle upon Tyre Friary, Franziskaner, 1237
  • England: London Friary, Karmeliter, 1247
  • Schottland: Restennet Priory, Augustiner, 1161
  • Schottland: Elgin Friary, 1479
  • Frankreich: Prieuré de La Charité sur Loire, Tochterhaus von Cluny
  • Frankreich: Prieuré Saint-Sauveur, Tochterhaus von Fontevrault
  • Österreich: Priorat Maria-Königin, siehe [1]
  • Österreich: Priorat Pitten, Augustiner, Regularkanoniker, siehe [2]
  • Deutschland: Priorat Rippoldsau, Tochterhaus von St. Georgen
Einer dem Begriff der Friary nahekommene Übersetzung im Deutschen ist Konvent (französisch: couvent, spanisch/portugiesisch/italienisch: convento). Im Vergleich zum Englischen ist dabei nur zu beachten, dass Friary sich auf die Mendikantenorden beschränkt, während auf dem Kontinent dieser Begriff beispielsweise auch bei den Augustinern Anwendung findet. Beispiele hierfür:
Weiter ist bei den Chorherren (beispielsweise den Augustinern) der Begriff des Chorherrenstifts recht gebräuchlich. Beispiele hierfür finden sich in der passenden Kategorie.
Zu beachten ist, dass in Deutschland gerne der verallgemeinernde Begriff des Klosters (im Englischen passend: monastery) verwendet wird. Ein Kloster ist aber eben nicht in jedem Falle eine Abtei. Ganz im Gegenteil.
Der wesentliche Punkt ist der, dass der Begriff der Abtei in der katholischen Kirche weltweit einheitlich in wohldefinierter Weise verwendet wird und dieser keinesfalls mit Prioraten, Konventen etc. verwechselt werden darf. Das liegt an dem besonderen Rechtsstatus, wozu ich hier weiter unten mehr ausgeführt habe.
Und auch baulich gibt es durchaus wesentliche Unterschiede. Wenn hierzu wirklich Bedarf besteht, kann ich bei Gelegenheit auch darauf gerne eingehen. Aber das ist, so fürchte ich, ein umfangreiches Thema.
Ich hoffe, dass dies hier vorerst genügt. --AFBorchert 00:57, 3. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Der Begriff des Abts

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Der Begriff der Abtei leitet sich von dem des Abts ab. Die erste formale Beschreibung über das Amt des Abts findet sich in der Regel des Benedikt von Nursia, der den Orden der Benediktiner begründete. Entsprechend dem 2. Kapitel dieser Regel ist der Abt der Stellvertreter von Jesus Christus innerhalb seines Klosters. Es wird dabei explizit auf den Brief an die Römer Kapitel 8, Vers 15 Bezug genommen: sondern ihr habt einen kindlichen Geist empfangen, durch welchen wir rufen: Abba, lieber Vater!

Der Titel des Abts wurde von den Benediktinern geprägt und später von den Zisterziensern, den Trappisten, einigen Häusern der Augustiner und den Prämonstratenser übernommen. Die Rechte und Pflichten eines Abts wurden später durch kanonisches Recht festgelegt. Einem Abt werden hier weitreichende Vollmachten gegeben; insbesondere besitzt er im Rahmen des Kirchenrecht Exekutivrechte (siehe Kanon 596, Paragraph 2). Ferner erhält ein Abt (anders als die anderen Leiter eines Klosters ohne einen solchen Titel) eine spezielle Weihe.

Der Begriff des Priors

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Das Amt des Priors wird ebenfalls in der Regel des Benedikt explizit genannt (Kapitel 65). Der Prior wird vom Abt bestimmt und hat wie jeder ihm untergeordnete Mönch auch dem Abt Gehorsam zu leisten. Neugründungen wurden und werden ebenfalls durch Priore geleitet, bis eine formale Weihe zum Abt erfolgt. Im 10. Jahrhundert begann die Reform-Abtei Cluny unter Odo von Cluny damit, Neugründungen und unterstellte Klöster, als einem Prior unterstellte Priorate zu führen, wobei die Priore dem Abt von Cluny unterstellt blieben. Das basierte u.a. auf dem besonderen Rechtsstatus, den Papst Johannes XI. Cluny im Jahr 931 gewährte. Später wurde das Amt auch als Leiter eines Klosters bei anderen Orden eingeführt wie etwa bei den Karthäusern und Augustinern. Das Kloster Messelhausen ist bis heute ein Priorat, das durch einen Prior geführt wird. Im Vergleich zu einem Abt stehen ihm entsprechend dem Kirchenrecht weniger Privilegien zu.

Der Begriff des Guardian

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So wird der Leiter eines Franziskaner-Klosters genannt, der sein Amt befristet für drei Jahre innehat. Ihm werden ebenfalls nicht die besonderen Privilegien eines Abts zugestanden.

Die englischen Begriffe Abbey, Priory und Friary

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Der englische Begriff der Abbey ist äquivalent zur Abtei, d.h. es handelt sich dabei um ein von einem Abt geführten Kloster. Der Begriff der Priory ist äquivalent zu dem des Priorats, d.h. es handelt sich dabei um ein von einem Prior geführtes Kloster. Im Deutschen wird nur der Begriff des Priorats etwas seltener geführt zugunsten zum allgemeineren Begriff des Klosters. Der Begriff der Friary bezeichnet im Englischen schlicht das Kloster eines Mendikantenordens. Ihre Leiter sind entweder Priore (z.B. bei den Dominikanern) oder Guardians (bei den Franziskaner). Sie sind keine Äbte und somit stehen sie auch nicht Abteien vor. Es gibt im Deutschen kein äquivalenten Begriff zu Friary. Typischerweise wird hierfür der allgemeine Begriff eines Klosters oder der etwas speziellere des Konvents verwendet.

Irgendeine Sonderrolle in Irland?

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Irland hat sich durch die gesamte Kirchengeschichte hinweg immer darum bemüht, im Einklang mit Rom und allen Reformbewegungen zu stehen. Es gab Zeiten, zu denen das etwas schwerer war und da die Christianisierung in Irland recht früh begann, entstanden in frühchristlicher Zeit hier auch eigene Klosterregeln. Beginnend mit den Reformen im 12. Jahrhundert wurden jedoch uneingeschränkt die kontinentalen Orden und deren Regeln übernommen. Insbesondere gab und gibt es keine Unterschiede zwischen einer Abtei in Irland und einer Abtei auf dem Kontinent. Wie ich bereits weiter oben ausgeführt habe, gab es auch nie eine sogenannte Mönchskirche, bei der Äbte die Rolle von Bischöfen übernahmen. Diese Darstellung ist inzwischen vollkommen überholt.

Zusammenfassung

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Zu den Behauptungen der Einleitung im Einzelnen:

  • Eine irische Abbey (von lat. Abbatia - dt. Abtei) ist ein Kloster, dem ein Abt oder eine Äbtissin vorsteht. Diese Definition ist allgemein gültig und beschränkt sich keinesfalls nur auf Irland.
  • Diese Situation ist spezifisch irisch, denn für gewöhnlich kommen lediglich den Mönchsorden und Regularkanoniker der röm. Katholischen Kirche Klöster im Range einer Abbey zu. Dies ist falsch (daran ist nichts speziell irisches) bzw. konfus, denn der Hinweis dass nur einigen Mönchsorden und einigen Regularkanonikern Klöster im Range einer Abtei haben, gilt überall - auch in Irland!
  • Die irische Abbey ist daher, völlig anders als kontinentale Abteien auch ein Spiegelbild der Architektur- und Kirchengeschichte der Insel. Auch auf dem Kontinent sind die Abteien ein Spiegelbild der jeweiligen Architektur- und Kirchengeschichte. Und alles hat sich gegenseitig beeinflusst. Wo wären wir auf dem Kontinent ohne die von irischen Mönchen gegründeten Schottenklöster, wo wäre Irland ohne die Zisterzienser?
  • Neben der Abbey existieren in Irland die Begriffe Friary (Mönchskloster - wie Ross Errilly) und Priory (Propstei). Diese Begriffe existieren nicht nur in Irland, sondern auch in England, Wales, Schottland und (mit Ausnahme von Friary) auf dem Kontinent. Ferner würde ich Priory mit Priorat übersetzen und nicht mit Propstei.
  • Timothy Fry (Hrgb.): The Rule of Saint Benedict. Vintage Spiritual Classics, 1998, ISBN 0-375-70017-X. (Hier finden sich die ursprünglichen Definitionen und Regeln zu den Ämtern des Abts und des Priors.)
  • F. L. Cross, E. A. Livingstone: The Oxford Dictionary of the Christian Church. Oxford University Press, 1997, ISBN 0-19-211655-X. (Hier finden sich unter dem Begriff abbot genaue Bezüge zum Codex Iuris Canonici, d.h. der kirchenrechtliche Aspekt des Abts und damit einer Abtei wird hier recht übersichtlich dargestellt. Ferner geht das Lexikon auch auf priory und friary ein.)
  • Codex Iuris Canonici. Eine offizielle deutschsprachige Fassung des Vatikans findet sich hier: [4]
  • Joachim Wollasch: Cluny: Licht der Welt. Artemis & Winkler, 1996, ISBN 3-7608-1129-9. (Geht ein auf das Abhängigkeitsverhältnisse der Priorate bzw. Priore zum Abt von Cluny und auf den dazu von Odo bei Papst Johannes XI. erreichten rechtlichen Hintergrund.)
  • C. H. Lawrence: The Friars. Longman, 1994, ISBN 0-582-05632-2. (Dieser Band geht auf die Geschichte der Mendikantenorden ein und stellt auch (auf Seite 79 ff.) dar, wie sich die Dominikaner im zweiten Generalkapitel 1221 zu Bologna organisierten.)

Sollten noch Fragen offen bleiben, stehe ich gerne zur Verfügung. --AFBorchert 16:06, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Es genügt selbst verständlich. Allein die Namensvielfalt besagt ja nichts über die Leitung. Das die Monastery vor 1111 im Gefüge des Katholizismus alles andere ist als eine mit kontinentalen Klöstern vergleichbare Institution dürfte hoffentlich klar sein. Aber auch die Form der Friary (übersetzt) mit Mönchskloster ist - in dieser Weise - auf dem Kontinent inhaltlich m. E. nicht vertreten. JEW 10:00, 3. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Invasion der Normannen und Oliver Cromwell

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Im letzten Abschnitt des Artikels heisst es:

Die Entwicklung wurde relativ schnell mit der Eroberung Irlands durch die Anglo-Normannen unter Richard de Clare genannt Strongbow gestoppt. 1171 unterwarfen sich die Iren Heinrich II. nicht ohne durch ständigen Widerstand die englische Oberhoheit jederzeit in Frage zu stellen und Feldzüge herauszufordern. Endgültig zerstörten die Truppen Cromwells von 1649-1652 die etwa 400 irischen Klöster, so dass die einstige Pracht heute nur noch als pittoreske Ruine zu bewundern ist.

Dies ist so nicht zutreffend. Im einzelnen:

Entwicklung der Klöster in Irland nach der Invasion der Normannen

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Nach dem Einfall der Normannen in Leinster wurden sowohl von irischer Seite als auch von den Normannen selbst zahlreiche Klöster gegründet. Es kann also überhaupt nicht die Rede davon sein, dass die Entwicklung gestoppt wurde. Beispiele dafür sind nicht nur die zahlreichen (selbst im Artikel aufgezählten) irischen Klostergründungen nach 1171, sondern auch beispielsweise die Gründungen der Zisterzienserabteien Dunbrody (Wexford, 1182), Inch (Down, 1187), Grey Abbey (Down, 1193), Comber (Down, 1199/1200), Tintern (Wexford, 1200), Duiske (Kilkenny, 1204), Abington (Limerick, 1205), Abbeylara (Longford, 1210), Macosquin (Derry, 1218) und Tracton (Cork, 1224). Zwar kam es gelegentlich zu Konflikten zwischen irischen und normannisch geprägten Häusern (etwa zwischen Jerpoint und Duiske). Ein interessantes zeitgenössisches Zeugnis liefern hier die Briefe des Stephen von Lexington aus den Jahren 1228-1229, der in dieser Zeit eine Inspektion der Zisterzienser-Abteien in Irland unternahm. Eines der Probleme war die zunehmende Isolation der irischen Häuser vom Kontinent.

Das Ende der Klöster in der Reformation

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Grabstein des letzten Abts von Assaroe, †1669
Das Kirchenschiff von Duiske Abbey, das nicht gerade wie eine Ruine aussieht

Formal kam das Ende der Klöster in Irland gleichwie in England mit der Reformation durch Heinrich VIII. beginnend im Jahr 1536. Dabei wurden die Häuser aufgelöst, die Besitztümer weltlichen Herren übereignet und die verbliebenen Mönche mit Renten bedacht. Der Prozess ähnelt weitgehend dem von England. Zu den Motiven kam in Dublin noch der Wunsch hinzu, die so gewonnenen Ländereien mit Immigranten aus England zu besiedeln. Die klösterlichen Gebäude litten enorm und wurden teilweise bereits zu dieser Zeit zerstört, als Steinbruch genutzt oder einfach dem Verfall preisgegeben. Von den irisch geprägten Häusern versuchten nicht wenige, auch weiterhin ein Klosterleben aufrecht zu erhalten, auch wenn die Zustände relativ armselig waren. Natürlich war der Zug von Oliver Cromwell in Irland fatal – für die Klöster hatte dies jedoch eher geringe Bedeutung. Man beachte auch, dass die Klosterkirche von Duiske ununterbrochen genutzt wurde und nie zerstört wurde. Und von Holy Cross ist soviel erhalten geblieben, dass es wieder restauriert und als Gemeindekirche genutzt wird.

Neugründungen nach der Reformation

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Die Iren hatten kontinuierlich Klöster, teilweise nur als Exikklöster auf dem Kontinent. 1832 erhielt eine französische Trappistengemeinschaft Land in Irland, nachdem sie aus ihrer Abtei in Frankreich vertrieben wurden und bereits eine Odyssee durch mehrere Länder hinter sich hatten. Daraus wurde die Abtei Mount Melleray, die später weitere Abteien in Irland gründete. Die Geschichte der irischen Klöster endet keinesfalls mit Cromwell.

  • Roger Stalley: The Cistercian Monasteries of Ireland. Yale University Press, 1987, ISBN 0-300-03737-6. (Geht u.a. ausführlich auf die Geschichte der mittelalterlichen Zisterzienser in Irland ein.)
  • Stephen of Lexington: Letters from Ireland 1228-1229. Cistercian Publications, 1982, ISBN 0-87907-428-0.
  • David Knowles: Bare Ruined Choirs. Cambridge University Press, 1959, ISBN 0-521-20712-6. (Dies ist aus meiner Sicht die beste Darstellung der Auswirkungen der Reformation auf die Klöster in England. Es zeigt, dass es den englischen Klöstern keinesfalls besser ging als denen in Irland.)
  • J. A. Watt: The Church and the Two Nations in Medieval Ireland. Cambridge University Press, 1970, ISBN 0-521-07738-9.
  • Barry W. O'Dwyer: The Conspiracy of Mellifont, 1216-1231. Dublin Historical Association, 1970.
  • Geraldine Carville: Norman Splendour: Duiske Abbey, Graignamanagh. Blackstaff Press, 1979, ISBN 0-85640-171-4.
  • Ailbe J. Luddy: The Story of Mount Melleray. 1932, M. H. Gill.

--AFBorchert 19:09, 1. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Das Lemma ist jetzt wieder eine Weiterleitung auf Abtei, da es wirklich keinen Unterschied zwischen einer Abbey in Irland und einer Abtei anderswo gibt. Ausführungen zur Keltischen Kirche können mit fachlich geeigneten Quellen dort untergebracht werden. --h-stt !? 21:48, 3. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Einarbeiten

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vielleicht sollte man den alten Inhalt von Abbey (Irland) (Siehe hier) hier auch noch einarbeiten, sonst wäre er ganz verloren. --androl ☖☗ 11:49, 17. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Dieser alte Inhalt ist Datenmüll und der Autor wurde genau dafür dauerhaft gesperrt, dass er über lange Zeit und völlig unbelehrbar seine persönlichen (grob falschen) Interpretationen als Fakten in die Wikipedia eingestellt hat. --h-stt !? 17:17, 17. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Hallo androl, hast Du auch die Diskussionsseite gelesen, die Du verschoben hast? Meines Erachtens war das Verschieben keine sinnvolle Aktion, da die gesamte Diskussion sich auf den Inhalt von Abbey (Irland) bezog, der hier überhaupt nicht mehr vorliegt. --AFBorchert 18:44, 17. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Exempt

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Könnte mal jemand, der was davon versteht, in den artikel eine Erklärung der Begrifflichkeit "exempte Abtei" einbauen?--Grenzgänger 19:39, 9. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Der Begriff exempt bedeutet in diesem Kontext, dass eine Abtei nicht dem Diözesan-Bischof untersteht, sondern nur den entsprechenden Organen des Ordens bzw. dem Papst. --AFBorchert 20:51, 9. Jul. 2007 (CEST) P.S. Habe leider im Augenblick keine Zeit, dies in elaborierter Form einzubauen.Beantworten

vorgeblich vollständige Liste entfernt

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Die vorgeblich vollständige Liste habe ich erstmal wieder entfernt. Sie war offenkundig unvollständig und ich halte sie auch nicht für eine sinnvolle Ergänzung dieses Artikels. Bitte erst diskutieren, ob und wie sie vervollständigt werden kann und ob sie evtl als eigenständige Liste besser aufgehoben ist. --h-stt !? 21:56, 21. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Es sollte doch möglich sein eine Liste hinzukriegen, und diese wieder in den Artikel einzufügen. Wenn die Lsiet nicht vollständig ist, kann man daraus ja auch eine Liste "Bedeutendeter/Bekannter Klöster" machen, aber einfach die Liste zu streichen finde ich schlecht. --Der der alles weiß 09:39, 12. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Abteien mit herausgehobener kirchenrechtlicher Stellung und Abteien mit herausgehobener reichsrechtlicher Stellung

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Bei den Abteien mit herausgehobener Stellung ist es angebracht, zwischen denen zu unterscheiden, bei denen ihr Rang bzw. ihr Titel auf ihrer kirchenrechtlichen Stellung beruht, und denjenigen Abteien im Heiligen Römischen Reich, die ihren Rang ihrem reichsrechtlichen Status verdanken (Reichsabteien und Fürstabteien), siehe Hans Feierabend: Die politische Stellung der deutschen Reichsabteien; Thomas Vogtherr: Die Reichsabteien der Benediktiner; Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte, Band 1, und Georg Wilhelm Sante (Hrsg.): Geschichte der deutschen Länder, Bd. 1, S. 92. --M Huhn (Diskussion) 11:07, 2. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Weiterleitung von Abtshof auf Abtei

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Hallo und guten Tag, zurzeit arbeite ich an einem Stub zu einem Wohnplatz Abtshof in Jüterbog in Brandenburg und bin über diese Weiterleitung gestoßen. Es gibt ja auch noch den Abtshof Magdeburg und den Abtshof Oberaußem. Ich tendiere dazu, an Stelle der Weiterleitung eine BKL zum Abtshof anzulegen und dort auf die drei genannten Artikel zu verweisen. Unter "Siehe auch" könnte auf Abtei verwiesen werden. Gibt es dazu Meinungen (oder gar eine Regel, die das verbietet)? Danke und Grüße --Assenmacher (Diskussion) 18:47, 15. Jan. 2021 (CET)Beantworten

Umgesetzt --Assenmacher (Diskussion) 16:18, 29. Jan. 2021 (CET)Beantworten