Diskussion:Abwrackaktion der Binnenschifffahrt ab 1969

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von SteKrueBe in Abschnitt Lemma/Artikelthema
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Lemma/Artikelthema

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Moin! Dieser Artikel hat momentan dasselbe Problem wie der Artikel Abwrackaktion für Schiffe 1932 bis 1934 es hatte (bzw. in abgemilderter Form noch hat), ein unspezifisches Lemma, das das Artikelthema nicht trifft. Mindestens nach den beiden Weltkriegen und nach jeder Schiffahrts-/Schiffbaukrise in den letzten hundert Jahren wurden Aktionen dieser Art durchgeführt - es könnte aber auch vorher durchaus welche gegeben haben. Wie im verlinkten Text über die Empfehlungen der Ausschüsse zum Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Strukturbereinigung in der Binnenschiffahrt explizit dargestellt, gab nicht nur eine Abwrackaktion im Jahr 1969 sondern auch in diesem Zeitraum eine ganze Reihe weiterer Schiffsverschrottungsprogramme. Das jetzige Lemma ist insofern unhaltbar. Gruß, --SteKrueBe 17:26, 1. Mai 2014 (CEST)Beantworten

Das Binnenschiff-Überkapazitäten-Abbauprogramm von 1968 bis 1989 hieß mit Eigenamen Abwrackaktion – daher der Name. Wie aus dem verlinkten Text klar hervorgeht, gab es in Deutschland nur eine Abwrackaktion, bis das Prinzip zur EWR-Regel erklärt wurde.--kopiersperre (Diskussion) 20:45, 1. Mai 2014 (CEST)Beantworten
Nabend Kopiersperre! Das ist schön behauptet aber falsch. Wie oben schon gesagt, gab es weltweit unzählige Abwrackaktionen, davon dutzende in Deutschland - unter anderem wurde auch die Abwrackaktion für Schiffe 1932 bis 1934 Abwrackaktion genannt Um nur ein einziges konkretes Beispiel zu nennen). Der Link sagt dies auch klar aus. Groets, --SteKrueBe 21:06, 1. Mai 2014 (CEST)Beantworten