Diskussion:Abwrackaktion für Schiffe 1932 bis 1934
Lemma/Artikelthema
[Quelltext bearbeiten]Moin! Obwohl hier inhaltlich vermutlich nichts falsch gelaufen ist, habe ich aus zwei Gründen etwas Bauchschmerzen mit dem Lemma und der Einordnung des Artikels. Das jetzige Lemma klingt nicht wie der Name des zugrundeliegenden Gesetzestexts, was im Prinzip in Richtung Theoriefindung ginge (das wäre vermutlich einfach zu lösen, wenn man den Artikel auf den Titel des entsprechenden Gesetzes verschieben würde). Wichtiger ist mir aber folgendes, zwar konnten ab 1932 alte Schiffe verschrottet (und beispielsweise neue Heringslogger gebaut) werden, aber nach allem was ich weiß, war dieses Verschrottungsprogramm - anders, als die in Großbritannien durchgeführten Scrap and built schemes - kein eigenständiges Programm bzw. Gesetz, sondern lediglich ein Teil der Notverordnungen des 4. und 5. September 1932. Momentan entsteht der Eindruck, es handele sich um ein einzelnes für sich stehendes Programm. Daher stelle ich mir die Frage, ob das der Artikelinhalt als eigenständiger Artikel sinnvoll ist oder nicht besser als Teil eines Artikels über Die Notverordnungen, bzw. von Papens Zwölf-Monats-Plan oder gar dessen Wirtschaftspolitik eingebaut werden sollte. Gruß, --SteKrueBe Office 01:06, 3. Jan. 2013 (CET)
- Gemeint ist hier "Programm" als allgemeiner Begriff, und es könnte wirklich als konkretes Programm aufgefasst werden. Wie wärs mit Schiffsabwrackungsaktion 1932 ? Es ist ein ungelöstes Problem der Wikipedia. Es müssten Lemmata mit etablierten Begriffen und selbstgeschaffenen Begriffen unterschiedlich gekennzeichnet werden. Ähnliche Diskussionen gab es bei Großindustrie und Aufstieg der NSDAP. Wenn wir das Wissen der Welt sammeln wollen und vor allem schnell (wiki) erfassbar machen wollen, werden wir zunehmend beschreibende Lemmata brauchen. --Uranus95 (Diskussion) 09:18, 4. Jan. 2013 (CET)
- Moin Uranus95! Mit dem Problem schlage ich mich auch alle Tage herum. Vielleicht habe ich deshalb auch beim Lemma hier gestutzt. Schiffsabwrackungsaktion 1932 wäre in meinen Augen eher schlechter als das jetzige Lemma. Das (mein) Problem ist primär die mangelnde Einordnung in den Rahmen der betreffenden Notverordnungen. Auch unter einem anderen Lemma würde man beim bisherigen Artikel von einer eigenständigen Aktion ausgehen. Der Text ist so einfach nicht ganz zutreffend. Ich suche selber auch noch mal, ob ich etwas passendes finde. Gruß, --SteKrueBe Office 03:32, 5. Jan. 2013 (CET)
- Moin nochmal! Inwischen habe ich die 1932er und 1933er Jahresbände von Werft - Reederei - Hafen und Schiffbau - Schiffahrt und Hafenbau durchgearbeitet und - außer vielen interessanten Hintergrundinformationen - auch einen Begriff gefunden, der aufgrund seiner belegbaren Verwendung meiner Meinung nach ganz gut als Lemma geeignet wäre: "Abwrackbeihilfe der deutschen Regierung".
Bei Bedarf könnte man zur zeitlichen Einordnung vielleicht noch "1932/33" hinten dranhängen (die Durchführung zog sich ja bis mindestens Ende 1933 hin. Groetjes, --SteKrueBe Office 12:41, 5. Jan. 2013 (CET) - p.s. ich sehe gerade im Artikel, daß sich die Verschrottung offenbar bis zum Herbst 1934 hinzog (hätte mich besser auch noch durch den einen 1934er-Band wühlen sollen :-). Von daher also eher "1932 bis 1934" als möglicher Anhang. --SteKrueBe Office 12:46, 5. Jan. 2013 (CET)
- hier wird sowohl von Abwrackaktion wie auch Abwrackbeihilfe gesprochen. --Uranus95 (Diskussion) 22:37, 5. Jan. 2013 (CET)
- Richtig, es wird dort sowohl von "Abwrackaktion" als auch von "Abwrackbeihilfe" gesprochen, bzw. geschrieben. Ich habe in meiner Bücherschau auch weitere verwandte Bezeichnungen gelesen. Da es 1932 zumindestens in mehreren europäischen Ländern, in den USA und in Japan verschiedenste Abwrackprogramme/Abwrackaktionen usw. gab, wollte ich nicht auf eine der zahlreich vorhandenen Umschreibungen hinaus, sondern auf einen eindeutigen, hinreichend häufig gewählten und möglichst offiziellen Begriff, der diesen Unterpunkt der Notverordnungen definiert. Abwrackprogramm für Schiffe von 1932 ist in diesem Punkt ebensowenig ein präzises Lemma für genau diese Verschrottungsaktion, wie es Abwrackaktion für Schiffe von 1932 wäre. "Abwrackbeihilfe der deutschen Regierung" (am besten mit angehängtem "1932 bis 1934") hätte hier den Vorteil, mehrfach und belegbar auf das in Deutschland durchgeführte Programm angewendet worden zu sein - immer noch nicht so gut, wie die Bezeichnung des Gesetzes, bzw. der Notverordnung, aber immerhin einigermaßen präzise. Gruß, --SteKrueBe Office 23:13, 5. Jan. 2013 (CET)
- p.s. in Reichstagswahl_November_1932#Septemberkrise wird schon deutlich, weshalb mir der Gesamtkontext am liebsten wäre. --SteKrueBe Office 02:12, 6. Jan. 2013 (CET)
- hier wird sowohl von Abwrackaktion wie auch Abwrackbeihilfe gesprochen. --Uranus95 (Diskussion) 22:37, 5. Jan. 2013 (CET)
Ich sehe gerade das in der Literatur das Ding "Abwrackaktion" genannt wird. klick --Uranus95 (Diskussion) 09:25, 9. Jan. 2013 (CET)
- Ein VW Golf wird in der Literatur auch PKW genannt, ohne daß "PKW" ein geeignetes Lemma für einen Artikel über den VW Golf wäre. --SteKrueBe Office 13:46, 9. Jan. 2013 (CET)
- Ich will es nochmal anhand unserer Namenskonventionen erläutern.
- "Allgemein sollte als Artikeltitel (Lemma) diejenige Bezeichnung verwendet werden, die für den im Artikel behandelten Sachverhalt im deutschen Sprachraum am gebräuchlichsten ist." - schwer zu beurteilen, da dieser Komplex mit einer ganzen Reihe verschiedener Begriffe umschrieben wurde.
- "Jeder Artikeltitel muss innerhalb der deutschsprachigen Wikipedia einmalig sein. Wenn ein Artikeltitel mehrere Sachverhalte bezeichnen kann (Homonym), wird jeder dieser Sachverhalte in einem eigenen Artikel abgehandelt." - Abwrackaktion für Schiffe 1932 bis 1934 könnte auch vergleichbare Aktionen anderer europäischer Länder, den USA oder Japan beschreiben, denn mehrere Länder führten im genannten Zeitraum vergleichbare Aktionen durch.
- "Der Artikeltitel richtet sich nach objektiven Gegebenheiten außerhalb der Wikipedia (allgemeine Gebräuchlichkeit, verbindliche amtliche Bezeichnungen, anerkannte Fachterminologie usw.)." - allgemein gebräuchlich waren, wie oben gesagt, zahlreiche Begriffe und Umschreibungen. Eine verbindliche amtliche Bezeichnung wäre der Name des Gesetzes (wäre auch im Hinblick auf die Einbindung in andere Artikel mein Favorit). Die anerkannte Fachterminologie ist, wie wir bei unserer Suche gesehen haben, zum einen uneinheitlich und zum anderen nicht bei allen Begriffen unverwechselbar.
- Ich hoffe, es wird klar, worauf ich hinauswill. Gruß, --SteKrueBe Office 19:52, 9. Jan. 2013 (CET)