Diskussion:Ad libitum
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Camelotrose in Abschnitt "Nach Gutdünken"
"Nach Gutdünken"
[Quelltext bearbeiten]Der Duden definiert "ad libitum" als "beliebig, nach Belieben, nach Wahl, nach Wunsch, wie man will". Auch Wiktionary hat lediglich "nach Belieben".
Das hier gegebene "nach Gutdünken" dagegen irritiert mich. "Nach Gutdünken" hat für mich einen Beigeschmack von Willkür, Gleichgültigkeit oder auch Beratungsresistenz, der in "ad libitum" nicht enthalten ist.
Ein Beleg für diese Gleichsetzung wäre daher wünschenswert. Leider ist der Artikel bislang ja generell von keinerlei Belegen geziert. --91.34.32.30 15:55, 20. Sep. 2018 (CEST)
- Na, ich denke, das siehst Du etwas zu kritisch; "nach Belieben" und "nach Gutdünken" sollten semantisch identisch sein. In beiden Formulierungen ist Willkür inbegriffen, klar, aber "ad libitum" erlaubt das ja auch schon. --Camelotrose (Diskussion) 16:54, 20. Sep. 2018 (CEST)