Diskussion:Adolf Block
Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von H.Parai in Abschnitt Beleg?
Beleg?
[Quelltext bearbeiten]Der Beleg in Einzelnachweis 6 ist nicht nachvollziehbar. Siehe auch hier --H.Parai (Diskussion) 17:48, 3. Feb. 2022 (CET)
- Inzwischen habe ich einen goggle-Schnipsel-Beleg durch das Dokument OKW-1601 ergänzt. Block bekundet darin zugunsten des v. Mackensen, dieser habe den Barbarossabefehl als nicht verbindlich betrachtet, sondern angeordnet, jede Straftat eines Soldaten gegenüber der Bevölkerung zu verfolgen. Ihm, Block, sei erinnerlich, dass er einen Soldaten, der ein russisches Mädchen ermordet hatte, selbst zum Tode verurteilt habe.
- Letzteres wurde im Artikel erwähnt; ich habe dazu das ref gebracht und einen knappen Kontext hinzugefügt. Es ergab sich nun eine Doppellung an späterer Stelle, die ich gestrichen habe: "Am 23. Juni 1946 gab er eine Eidesstattliche Versicherung in Bezug auf Ausschreitungen gegen Zivilbevölkerung ab, welche im Zuge der Nürnberger Prozesse berücksichtigt wurde. Seine Ausführungen beziehen sich dabei auf den sogenannten Barbarossaerlass, wobei er ausführte, dass Generaloberst Eberhard von Mackensen anordnete, Straftaten der Soldaten ohne Rücksicht zu verfolgen und Erschießungen ohne Urteil streng verbot." --H.Parai (Diskussion) 18:38, 3. Feb. 2022 (CET)