Diskussion:Afrika-Regiment 361
Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von 2001:A61:43B:F501:6051:47F6:68D9:9DD1 in Abschnitt "Wehrunwürdigkeit" ehemaliger Legionäre - ?
"Wehrunwürdigkeit" ehemaliger Legionäre - ?
[Quelltext bearbeiten]Sie galten nicht als "wehrunwürdig" im Sinne des § 13 Wehrgesetz (vgl. Heinrich Dietz: "Das Wehrgesetz" [Kommentar], 2. Auflage, Leipzig 1943, S. 151) --2001:A61:43B:F501:6051:47F6:68D9:9DD1 19:32, 22. Okt. 2024 (CEST)
- nachdem "im Frieden" bis 1939 - altersmässig - ehemalige Fremdenlegionäre für den "aktiven Wehrdienst" (zu diesem wurden allenfalls die Jahrgänge ab 1914 herangezogen) kaum in Frage kamen, und neue "Rückkehrer", wie beschrieben, im Prinzip in dieses "Auffang-Lager" kamen, stellte sich eher die Frage älterer "freiwilliger Bewerber" für die Wehrmacht. Diese wurden normalerweise abgelehnt. Der Dietz-Kommentar zum WG 1935 geht daher auf "normale Wehrpflichtige" aus dem Ex-Legionärskreis der Friedenszeit (da praktisch nicht gegeben) gar nicht ein. --2001:A61:43B:F501:6051:47F6:68D9:9DD1 22:23, 22. Okt. 2024 (CEST)