Diskussion:Alexandra Walter
Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von 80.131.63.151 in Abschnitt Kein disziplinarrechtliches Verfahren gegen Walter
Üble Nachrede
[Quelltext bearbeiten]Der Artikel erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede, § 186 Strafgesetzbuch, da keine Wahrheitsbeweise für die Behauptungen vorliegen. Alle nicht bewiesenen Behauptungen des Artikel sind daher zu streichen.
Siehe Betreff. --92.212.4.103 00:21, 27. Nov. 2018 (CET)
- Unsinn. --JosFritz (Diskussion) 09:56, 28. Nov. 2018 (CET)
Kein disziplinarrechtliches Verfahren gegen Walter
[Quelltext bearbeiten]Kein Beleg für die Herkunft der umstrittenen Einträge, Frau Walter sagt das ihr Account gehackt worden sei. Beides sollte in einer seriösen Darstellung erwähnt werden. Wir leben in einem Rechtsstaat und Vorwürfe sind kein Schuldspruch, so sehr sich dies einige ihrer politischen Gegner auch wünschen.