Diskussion:Alfred Stiffel
Urheberrechte
[Quelltext bearbeiten]Wenn Alfred Stiffel nachweislich vor dem Jahr 1951 gestorben wäre, dann wären seine malerischen und zeichnerischen Werke und seine Fotografien im Jahr 2021 gemeinfrei (PD=public domain). Da das einstweilen nicht feststellbar ist, könnte man eine pragmatische Überlegung anstellen: 1870 plus 70 Lebensjahre plus 70 Jahre Frist post mortem = 2010, bei 80 Lebensjahren = 2020, bei 90 Lebensjahren = 2030.
Die Wikipedia-Benutzer, die die fünf von Stiffel gefertigten Porträtaufnahmen bei Commons, siehe c:Category:Alfred Stiffel, hochgeladen haben, haben sich um solche Spitzfindigkeiten nicht gekümmert. Soweit, so schlecht.
Im Internet gibt es noch mehr Porträtaufnahmen, die "man" nach Commons transferieren könnte, wenn die Umstände klar wären. Ob die derzeitigen Besitzer der Abzüge das gutheißen würden, wäre urheberrechtlich ziemlich nebensächlich.
Das Harzmuseum Wernigerode stellt das in seinem Besitz befindliche Bild Am Vorwerk als CC BY-NC-SA im Internet aus. Daraus wäre zu schließen, dass das Harzmuseum die Rechte "erworben" (was auch immer das heißt) hat und in den 70 Jahren post mortem geltend machen will. Nur wann ist denn Stiffel nun wirklich gestorben? Oder die Museumsleute in Wernigerode wissen es nicht besser und meinen es gut, machen es aber nicht so gut. Wer weiß das schon?