Diskussion:Alibi
Wortstamm
[Quelltext bearbeiten]Meines Erachtens nach kommt alibi vom lateinischen ali ibi, was "am anderen Ort" bedeutet. So wird es jedenfalls im Jursatudium gelehrt.--ssb 11:52, 26. Dez. 2008 (CET)
- Nicht ganz genau aufgepasst (gehe über Los zurück zum Repetitorium): alius ibi wäre korrekt. (nicht signierter Beitrag von 188.108.228.36 (Diskussion) 16:42, 24. Jan. 2011 (CET))
- Beide haben Unrecht: Der lateinische Wortteil ali- bedeutet einfach "ander-" und kommt in verschiedenen Zusammensetzungen vor, etwa alias "ein anderes Mal", aliter "anderswie" und eben auch ali-ibi "anderswo", wobei die beiden i zu einem verschmolzen werden. Ein juristisches Problem ist dies nicht, sondern ein rein sprachliches. PSW --178.197.229.204 17:28, 8. Aug. 2014 (CEST)
technisches Alibi
[Quelltext bearbeiten]Warum können Eintrittskarten und Zugfahrkarten beweisen, dass der Verdächtige nicht am Tatort war? Es kann doch niemand beweisen, wer die Karte eingelöst hat, auch wenn da ein Name darauf steht. --Explosivo (Diskussion) 12:46, 29. Aug. 2013 (CEST)
- Das können sie sehr wohl, wenn sie personalisiert sind und ohne Identitätsausweis nicht benutzt werden können, so z. B. die Online-Tickets der Deutschen Bahn, die auf einen bestimmten Namen lauten und bei der Fahrscheinkontrolle nur zusammen mit einem Identitätsnachweis akzeptiert werden. Wird somit ein entwertetes Online-Ticket der Deutschen Bahn vorgelegt, ergibt sich daraus mit überwiegender Wahrscheinlichkeit, dass die betreffende Person auch tatsächlich im fraglichen Zug sass. PSW --178.197.229.204 17:22, 8. Aug. 2014 (CEST)
Definition
[Quelltext bearbeiten]Wer ist der Autor der Definition: "Der Kampf ums Nichtdasein" -- 87.178.174.246 20:05, 29. Sep. 2015 (CEST)
Bedeutung
[Quelltext bearbeiten]Ich war immer der Meinung, daß der Begriff "Alibi" den anderen Aufenthaltsort als solchen bezeichnet, also unabhängig davon, ob er nachweisbar ist oder nicht. Erst die Prüfung des Alibis ist dann eben genau das, der Nachweis der Abwesenheit vom Tatort. Jeder Abwesende hätte also ein Alibi, nicht nur diejenigen, die dies auch belegen können. Insofern wäre die (umgangssprachliche) Verwendung des Begriffs immer etwas daneben. Leider entsinne ich mich nicht, woher ich meine Meinung habe :-). JB. --92.195.75.69 01:01, 11. Okt. 2023 (CEST)
Geschichte
[Quelltext bearbeiten]Interessant wäre eine Antwort auf die Frage, wann und wie sich der Begriff vom rein polizeilichen und juristischen hin zum allgemeinen Sprachgebrauch verbreitet hat - durch populäre Krimi-Literatur deutscher Übersetzungen der Sherlock Holmes-Geschichten sowie deutscher "Ableger" vielleicht; vermutlich Anfang des 20. Jahrhunderts? --2.202.202.245 18:11, 21. Jun. 2024 (CEST)