Diskussion:Alkoholsteuergesetz
Privates Brennen für den Eigenbedarf
[Quelltext bearbeiten]Also in §68 steht, dass Distillen bis 2.0l nicht Meldepflichtig sind. Aber aus welchem Paragraph kann man ableiten, dass Privatpersonen brennen oder nicht brennen dürfen?
§ 4 Abs. 2 AlkStG bestimmt, dass Alkoholerzeugnisse nur in einer Verschlussbrennerei, Abfindungsbrennerei oder von Stoffbesitzern hergestellt werden dürfen. --Gerald Fix (Diskussion) 14:47, 25. Dez. 2018 (CET)
- Alles im allem ist das heimische Brennen in Deutschland damit so gut wie unmöglich. Bis 2018 gab es die Grenze 0,5 Fassungsvermörgen der Brennblase, selbst das ist aufgehoben. Stoffbesitzer ist nicht nur, wer selbst duch Gärung Alkohol herstellt, sondern ein uraltes Relikt, welches nur in bestimmten Gebieten gilt.--93.229.192.50 15:45, 4. Dez. 2021 (CET)
- Nicht so ganz. Seit das Alkoholsteuergesetz das Branntweinmonopolgesetz abgelöst hat, ist das Stoffbesitzerbrennen bundesweit möglich (§ 11 AlkStG). Und das mit der Brennblase ... seit 2018 sind 2 Liter unangemeldet erlaubt, aber Alkohol darf damit nicht erzeugt werden. Theoretisch durfte das auch mit der 0,5-Liter-Blase früher nicht, aber hier gab es die Besonderheit, dass mit einer 0,5-Liter-Blase so wenig Alkohol entsteht, dass damit die Erhebungsgrenze (0,1 Liter Alkohol) unterschritten wurde.--Gerald Fix (Diskussion) 14:45, 4. Jan. 2022 (CET)
Irgendein Apotheker hat kürzlich im Gespräch mit irgendeiner Krankenschwester, die ihn um die Herstellung von Händedesinfektionsmittel bat, über die hohe Alkoholsteuer gejammert. Vielleicht hat er ja diesen Wikipedia-Artikel gelesen. Vielleicht könnte man in diesem Artikel erklären, wie das steurrechtlich mit dem Vegällen und der Steuerpflicht so ist. (nicht signierter Beitrag von 61.25.12.184 (Diskussion) 08:25, 1. Apr. 2020 (CEST))
Quellen
[Quelltext bearbeiten]Unten steht das EU 1234/2010 durch eine andere Verordnung ersetzt wurde, in der verlinkten Verordnung heißt es jedoch das diese Nr. 1234/2007 ersetzt. (nicht signierter Beitrag von 87.123.172.45 (Diskussion) 14:05, 20. Jan. 2022 (CET))
- Die 1234/10 ersetzt die 1234/07 nicht, sie ändert sie in einem bestimmten Bereich (nämlich dem der Alkoholbeihilfen). Die 1308/13 ersetzt tatsächlich die - durch 1234/10 geänderte - 1234/07. In der Praxis spielt aber die 1234/07 hier keine nennenswerte Rolle.
- 1234/07 - erlaubt deutsche Alkoholbeihilfen.
- 1234/10 - verbietet deutsche Alkoholbeihilfen.
- 1308/13 - ersetzt 1234/07 und damit auch 1234/10 und verbietet die Beihilfen weiterhin.
- Muss man das im Text ausführen? --Gerald Fix (Diskussion) 07:24, 21. Jan. 2022 (CET)