Diskussion:Allgemeindelikt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Da dieser Artikel soeben einen LA überlebt hat, ansonsten hätte ich den LA unterstützt bzw. selbst gestellt, hier mal eine Anmerkung:

Es macht mE wenig Sinn ein sog. "Allgemeindelikt" zu definieren, zumal der Begriff in keiner Weise fundiert ist. Oder sollte man auch "Sonderfahrt" als Absurdum zu "Fahrt", "Allgemeinangebot" versus "Sonderangebot" etc. definieren? --Zollwurf 21:35, 13. Okt 2005 (CEST)

Du hast den Artikel nicht gelesen?
Es geht um Delikte die allgemein von Jedermann und um Delikte die speziell nur von bestimmten Personenkreisen begangen werden können. ((ó)) Käffchen?!? 09:59, 14. Okt 2005 (CEST)

Beginne eine Diskussion über den Artikel „Allgemeindelikt“

Eine Diskussion beginnen