Diskussion:Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen
"Nach einer Untersuchung des DIHT arbeiten ca. 94 % der Spediteure auf Grundlage der ADSp. Zudem gehen 86 % der Unternehmen der verladenden Wirtschaft von der Geltung der ADSp aus, sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Dadurch hat die ADSp eindeutig die Marktakzeptanz bewiesen."
Ich glaube nicht, dass diese Zahlen aktuell sind, sie beziehen sich wohl eher auf die ADSp 1998 (welche mit den aktuellen ADSp 2003 kaum noch vergleichbar sind) und älter. Durch die gravierenden Änderungen in den ADSp in den letzten Jahren (insbesondere der Wegfall der bisherigen Verknüpfung von Geschäfts- und Versicherungsbedingungen in den ADSp) ist die "Akzeptanz" der ADSp bei den Spediteuren wie auch bei den Verladern deutlich zurück gegangen, in erster Linie wohl zu Gunsten der VBGL. --Xtian 12:21, 9. Jun 2004 (CEST)
- Ich habe gestern einen Vortrag von unserer Zentralabteilung Versicherung gehört, in dem es u. a. auch um die ADSp 2003 ging, da hieß es vom Referenten, dass die ADSp 2003 eine Marktakzeptanz von 98 Prozent hätten. Außerdem müssten sich Vollkaufleute den ADSp ohne ausdrücklichen Ausschluss automatisch unterwerfen, dazu gäbe es Gerichtsurteile. Den Terminus Technicus habe ich mir aber nicht gemerkt, da der Referent Mitschreiben ausdrücklich verboten hat - ich kann aber gerne noch mal nachfragen Flups 11:33, 23. Nov 2005 (CET)
- Auch wenn es eine inzwischen alte Diskussion ist, sollte doch noch einmal ausdrücklich klargestellt werden, dass der von Flups zitierte "Referent" aus dem vorherigem Beitrag damals wohl die alte Rechtsprechung zitiert hatte, die noch bis 1998 zu den ADSp ergangen war. Nach Inkrafttreten der großen deutschen Transportrechtsreform 1998 hat sich die Rechtsprechung und die herrschende Meinung der Transportrechtsliteratur dahingehend geändert, dass die ADSp (wie alle AGBs!) nur durch ausdrückliche vertragliche Inbezugnahme in den Vertrag Eingang finden [Anmerkung: auch wenn dies nicht weiter schwierig ist (unwidersprochener Hinweis in den Geschäftsunterlagen reicht in der Regel aus)]. Damit ist nach der Rechtsprechung seit 1998 auch für Vollkaufleute keine automatische Einbeziehung der ADSp mehr üblich! Gruß RA Jörg Gerlach, Köln --80.135.28.136 09:05, 18. Jan. 2016 (CET)
VBGL ab 2017 vom Herausgeber nicht mehr unterstützt
[Quelltext bearbeiten]Dass der BGL die VBGL ab 01.01.2017 nicht mehr empfiehlt, hat dem Unterzeichner der Justitiar des BGL telefonisch im November 2016 bestätigt. Ist aber natürlich keine bei WP zugelassene Quelle. Also nur so als Info. Gruß Rechtsanwalt Jörg Gerlach, Köln 91.0.3.186 20:00, 8. Dez. 2016 (CET)
Ausschluss der Beförderung von Umzugsgut in den ADSp
[Quelltext bearbeiten]Es ist interessant, dass dieser Ausschluss, der sich sowohl in den Ziff. 2.3. ADSp 2003 als auch in Ziff. 2.3.3. ADsp 2016 findet, auch weiterhin in Ziff. 2.3.3. ADSp 2017 vorhanden ist, obwohl der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) nunmehr ebenfalls die Anwendung der ADSp 2017 empfiehlt. Entweder hat der Verband da nicht aufgepasst oder er arbeitet (teilweise) gegen die Interessen der von ihm vertretenen Mitglieder?! Gruss, RA Jörg Gerlach, Köln (nicht signierter Beitrag von 91.0.1.206 (Diskussion) 22:54, 8. Mär. 2017 (CET))